3.1
VORGESEHENER GEBRAUCH
Der Lifter ist für die Installation auf der Ladefläche eines für den Transport von behinderten Menschen
auf Rollstühlen verwendeten Fahrzeugs innerhalb der in den technischen Eigenschaften angegebenen
Leistungs- und Tragfähigkeitsgrenzen bestimmt.
Der Lifter ist ausschließlich durch autorisiertes und geschultes Bedienungspersonal in Betrieb zu
nehmen, auch Begleitpersonal genannt, das über ausreichende Kenntnisse und die körperlich-geistigen
Fähigkeiten für die sichere Arbeit mit behinderten Menschen verfügt.
3.2
NICHT VORGESEHENER GEBRAUCH
Jede nicht in Abschnitt 3.1 aufgeführte Nutzung gilt als UNSACHGEMÄSSER GEBRAUCH.
Es IST NICHT GESTATTET, das Fahrzeug zu fahren oder zu manövrieren, wenn die
Kassette nicht vollständig eingefahren ist.
ES IST NICHT GESTATTET, sich auf den Lifter oder seine Bauteile zu stellen, um
die Höheneinstellung zu ändern.
ES IST NICHT GESTATTET, mit dem Lifter Tiere oder Sachen zu befördern.
ES IST NICHT GESTATTET, den Lifter bei nicht ebenem Fahrzeug zu verwenden.
DER HERSTELLER HAFTET NICHT FÜR SACH- UND
PERSONENSCHÄDEN ODER FÜR SCHÄDEN AM LIFTER, DIE SICH
AUS ANDERWEITIGEM GEBRAUCH ALS DEN HIER AUFGEFÜHRTEN
ERGEBEN.
EINSATZGEBIET
LIFTER
3
VORRICHTUNG
F6 MULTILINK
MODELL
13