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Liefer- Und Zahlungsbedingungen - Kromer Heilbronn Betriebsanleitung

Reifenwuchtmaschinen
Inhaltsverzeichnis

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Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge,
sofern sie nicht ausdrücklich abgeändert werden. Abweichenden Bedingungen widersprechen wir hiermit
ausdrücklich. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten
gemachten Angaben über Gewichte, Maße, Fassungsvermögen, Preis, Leistung und dergleichen sind
nur Richtwerte. Sie werden verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote, Preise und Lieferfristen
Falls nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Werk, bzw. ab Lager und in Euro. Besondere
Bedingungen bei Anlieferung, Fracht, Montage, sowie Sonderwünsche zu Geräteveränderungen
werden gesondert in Rechnung gestellt. In diesem Zusammenhang sei auch auf unsere Montage- und
Aufbaubedingungen hingewiesen. Die vereinbarten Preise erhalten mit unserer Auftragsbestätigung
Verbindlichkeit für beide Seiten. Rechnungen und Lieferscheine gelten als Auftragsbestätigungen. Die
von uns genannten Liefertermine sind freibleibend. Ansprüche aus verspäteter Lieferung, gleich welcher
Art, sind ausgeschlossen. Nimmt der Käufer die Ware nicht zum vereinbarten Liefertermin ab, gelten die
Preise des Liefertages.Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist
erst dann berechtigt, wenn er uns mittels eingeschriebenen Briefes eine angemessene Nachfrist gesetzt
hat. Arbeitskämpfe (direkt oder indirekt), oder unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, sowie
hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, sowie
ähnliche Ereignisse befreien uns für die Dauer der Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit von
der Lieferpflicht. Dem Besteller stehen auch in einem solchen Fall keine Schadensersatzansprüche zu.
3. Versand
Wir wählen die nach unserem ermessen günstigste Versandart. Der Versand erfolgt grundsätzlich unfrei und
auf Gefahr des Bestellers. Die Verpackung kann zumSelbstkostenpreis berechnet werden. Die Entladung
geht zu Lasten des Bestellers. Die Lieferung ist sofort nach Eingang auf Unversehrtheit zu überprüfen.
Etwahige Schäden (auch an der Verpackung) sind zur Wahrung von Schadensersatzansprüchen auf dem
Frachtbrief oder Lieferschein zu vermerken. Blechtafeln werden doppelt gelegt und in Spezialkartons
verpackt. Ein Versand in glatten Tafeln ist aus versandtechnischen Gründen erst ab einer Menge von 25
Stück möglich.
4. Montage- und Aufbaubedingungen
Zum Montagetermin ist für folgende Arbeitsbedingungen zu sorgen: Der Aufstellungsort muß
frei zugänglich, waagerecht und von der für die Verdübelung erforderlichen Beschaffenheit sein
(Aushärtezeiten von Beton sind zu beachten). Ein elektrischer Anschluß (230 V & 400 V,16 A) muß
in maximal 25 m Entfernung vorhanden sein. Die bereitgestellten Anschlüsse müssen den geltenden
Vorschriften entsprechen. Sollten die Arbeiten die Körperkraft des von uns gestellten Monteurs
überfordern, müssen kurzfristig 2-3 geeignete Hilfskräfte oder entsprechendes Gerät zur Verfügung
stehen. Bitte überprüfen Sie umgehend, ob und in welchem Umfang diese Anforderungen am Montageort
vorliegen. Bei offenen Fragen bitte wir Sie, uns umgehend zu benachrichtigen, damit das Problem gelöst
werden kann. Ware, Lieferung und Montage sind voneinander getrennte Vertragsteile. Alle eventuell
notwendigen Genehmigungen sind vor dem Beginn der Arbeiten vom Bauherrn einzuholen. Fundamente,
Balken, Decken, Wände usw auf oder an denen die Anlagen montiert werden sollen, bedürfen einer
Tragfähigkeitsprüfung. Diese Prüfungen hat der Besteller zu verantworten und zu veranlassen. Er trägt
auch eventuelle Kosten dafür.. Für Schäden, direkt oder indirekt, die aus der Nichtbeachtung dieses
Hinweises entstehen, haften wir
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