GAS 222.31 Ex2
4.5.1 Spülanschluss
Ohne angebautes Zubehör zur Rückspülvorrichtung wird der Rückspülanschluss mit einem G3/8 Verschraubung verschlossen
ausgeliefert. Sollen Sie die Rückspülung benötigen, müssen Sie diese Verschraubung lösen und auf einen korrekten sowie dich-
ten Anschluss der Rückspülleitung achten.
GEFAHR
Giftige, ätzende Gase
Über einen undichten oder offenen Rückspülanschluss können sich explosive bzw. toxi-
sche Gase bilden.
4.5.2 Anschluss der Kalibriergasanschlussleitung (optional)
Zum Anschluss der Kalibriergasleitung wird eine Rohrverschraubung Ø6 mm bzw. Ø1/4" benötigt.
Ist der Kalibriergasanschluss mit einem Rückschlagventil bestellt worden, kann an dem Rückschlagventil direkt ein Rohr Ø6 mm
bzw. Ø1/4" angeschlossen werden.
4.6 Anschluss der Rückspülung und des Druckluftbehälters (optional)
Die Druckluftleitungen sind mittels geeigneter Verschraubung sorgfältig und fachgerecht anzuschließen.
Ist die Sonde mit einem Druckluftbehälter zur effizienten Rückspülung ausgerüstet (Option), so ist in der Druckluftzuführung
unmittelbar vor dem Druckluftbehälter ein manuelles Absperrventil einzubauen (Kugelhahn).
Bei Sonden, die für die Entnahme von brennbarem Gas verwendet werden, darf die Rückspülung nur mit Stickstoff (Inertgas) er-
folgen. Das Rückspülen von explosiven Gasen ist nicht zulässig.
HINWEIS
Der Betriebsdruck der zur Rückspülung benötigten Druckluft (Inertgas) muss immer
über dem Prozessdruck liegen.
Erforderliche Druckdifferenz min. 3 bar (44 psi).
GEFAHR
Bruch des Druckluftbehälters
Gasaustritt, Gefahr durch umherfliegende Teile.
Maximaler Betriebsdruck für den Druckluftbehälter 10 bar (145 psi)!
Der Betriebsdruck reduziert sich je nach Betriebsspannung (siehe Typenschild Magnet-
ventil).
GEFAHR
Adiabatische Kompression beim Rückspülen von Gas (Explosionsgefahr)!
Das Auftreten hoher Gastemperaturen durch adiabatische Kompression ist möglich und
vom Anwender zu prüfen.
Beim Rückspülen von Gasen ist das Auftreten hoher Gastemperaturen durch adiabati-
sche Kompression möglich. Dies kann zur Selbstzündung brennbarer Gase führen.
a) Das Rückspülen explosionsfähiger Atmosphäre / Gase ist verboten.
b) Brennbare Atmosphäre / Gase (nicht explosibel) dürfen nur mit Stickstoff (Inertgas)
zurückgespült werden.
BD460052 ◦ 10/2020
Bühler Technologies GmbH
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