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Transport und Aufbau

3.3 Verladung

Öffentlich-Rechtliche Verantwortung (verkehrssichere Verladung)Für den Gütertransport auf öffentlichen Straßen gelten
eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen,Richtlinien und Verwaltungsvorschriften. Für die Ladungssicherung, zu der
Verlader/Absendergesetzlich verpflichtet ist, sind die Vorgaben der StVO von Bedeutung.Der § 22 StVO regelt unter an-
derem die Verantwortungen der Ladungssicherung für den öffentlich-rechtlichen Bereich und gilt nicht nur für den Fahrer
als Verkehrsteilnehmer, sondern auch für jedermann der für die Ladung verantwortlich ist. Somit stehen also auch die
Hersteller von (Lade-)Gütern als auch die Absender/Versender in der Verantwortung: § 22 Abs. 1 StVO: Ladung
Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern,
dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen,
herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Nach der Rechtssprechung dürfte derzeit der Inhalt der VDI-Richtlinienreihe 2700 Ladungssicherungauf Straßenfahrzeu-
gen als anerkannten Regeln der Technik gelten.In der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D29) sind speziell in
dem§ 37 (Be- und Entladen)ähnliche Forderungen zu finden.
Wer sich der öffentlichen Verantwortung im Straßenverkehr nicht stellen möchte und seiner Pflicht zur Ladungssicherung
nicht nachkommt, kann mit Bußgeldern oder Einträgen im Verkehrszentralregister und Gewerbezentralregister bestraft
werden. Gesetz dem Falle, das fahrlässig gehandelt wird oder vorsätzlich Regeln missachtet werden, können auch Straf-
verfahren eingeleitet werden. Das gilt für den Fahrer, Fahrzeughalter und Frachtführer genauso wie für den Verlader bzw.
Absender.
Gefahr
Es besteht Verletzungsgefahr im Umgang mit Druckbehälter.
Hinweis
Der Betreiber ist verantwortlich für die Mitführung aller Papiere.
Schwebende Last
Vorsicht bei der Verladung mit einem Kran. Es besteht Absturzgefahr.
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