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Allgemeiner Fahrbetrieb - gb MIXMAN D4 Original Bedienungsanleitung

Hatz
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3.2 Allgemeiner Fahrbetrieb

Der Maschine liegt eine allgemeine Betriebserlaubnis bei. Diese erhalten Sie bei der Auslieferung.
Die Anmeldepapiere sind beim Transport stets mitzuführen.
Die Maschine unterliegt, wenn diese sich im Straßenverkehr befindet, der Straßenverkehrsordnung. Aus dieser ergibt sich
auch die maximale Geschwindigkeit.
Die Maschine darf nicht zum Transport von Lasten verwendet werden. Beachten Sie stets das zulässige Maximalgewicht
und die Vorschriften zum Anhängerbetrieb.
Prüfen Sie die maximale Stütz-Zuglast des Zugfahrzeugs bei, negativer Stützlast darf die Maschine nicht bewegt werden.
(min. 25kg)
Für die Maschine gilt in Deutschland die Verpflichtung zur Führung eines amtlichen Kennzeichens. Des Weiteren beinhal-
tet diese die Pflicht der 24-monatigen TÜV-Untersuchung.
Das amtliche Kennzeichen erhalten Sie mit Vorlage der amtlichen Papiere bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle.
Bitte beachten Sie, dass es in anderen Länder andere Vorschriften zum allgemeinen Fahrbetrieb gibt.
Hinweis
Beachten Sie immer die jeweiligen Landesvorschriften.
Transport und Aufbau
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