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Agb; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Geltungsbereich - gb MIXMAN D4 Original Bedienungsanleitung

Hatz
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AGB

10. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen
LUDGER GLAAP & FRITZ BRINKMANN Machines GmbH & Co. KG (Stand 04/2019) „Lieferer"
I. Geltungsbereich
1. Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von
unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir
ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um
Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
II. Preise
1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung
und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung
gestellt.
2. Die Zahlung des Kaufpreises hat auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei
schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Ingenieurleistungen, soweit notwendig oder verlangt, sowie Montagekosten und Inbetriebnahmen, werden
gesondert berechnet, solange nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter
Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen,
vorbehalten.
5. Wenn der Lieferer auf Wunsch des Bestellers zu einem Umtausch oder Änderung des Auftrages bereit ist, ist der
Lieferer berechtigt,
a. die bis dahin angefallenen Kosten zu berechnen, wie z.B. Vorführungen, Anlieferungen, Versicherungen oder
sonstige Dienstleistungen sowie
b. den Betrag der infolge Alterung und Benutzung eingetretenen Wertminderung zuzüglich
c. 20,0 % des ursprünglich für den Liefergegenstand vereinbarten Preises
und die sofortige Zahlung, abweichend von möglichen ursprünglichen Individualabreden, zu verlangen.
III. Vertragsabschluss
1. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wirr die Annahme der Bestellung schriftlich (Brief, Fax, Mail) bestätigt oder mit
der Leistung begonnen haben.
2. Mündliche Vereinbarungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformvorbehalts.
3. Alle zum Angebot gehörenden Unterlagen gleich welcher Art sowie alle genannten technischen Daten sind nur
annähernd maßgebend. Sie sind nur dann maßgebend, wenn sie ausdrücklich als „verbindlich angegeben"
erklärt wurden. An Kostenvoranschlägen, 3D – Modellen, Zeichnungen, sonstige Mustern und Musterarten und
gleich gestellten, anderen Unterlagen behalten wir Eigentums- und Urheberrechte, es sei denn, wir treten sie aus
drücklich und schriftlich ab. Die Unterlagen sind vertraulich zu behandeln, insbesondere vor der Einsichtnahme
durch Dritte zu schützen. Auf Verlangen sind die Unterlagen sofort zurück zu geben, Einreden sind ausgeschlossen.
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