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Verlängerter Und Erweiterter Eigentumsvorbehalt - gb MIXMAN D4 Original Bedienungsanleitung

Hatz
Inhaltsverzeichnis

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AGB
1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist, insbesondere den Liefergegenstand unmittelbar nach Erhalt auf Mängel
untersucht und uns schriftlich informiert hat.
2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Versand bzw. bei Abholung Anzeige der Versandbereitschaft. Für
Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen, gilt die
gesetzliche Verjährungsfrist.
3. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs vorlag, so werden wir vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern
oder Ersatz liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Vor
etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der
Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung
mindern.
4. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden,
die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht
vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen
vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
5. Eigenmächtige Nachbesserungen des Bestellers, durch ihn selbst oder vom Besteller beauftragte Dritte haben den
Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Die Kosten einer Nachbesserung durch den Besteller oder Dritte ohne
unsere vorherige schriftliche Zustimmung übernehmen wir nicht.
6. Für den Verkauf gebrauchter Maschinen, Geräte oder Teile leisten wir keine Gewähr wegen Sachmängel und sichern
keine Eigenschaften zu. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits
beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
7. Rückgriffansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Sie bestehen gegen uns nur
insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche
hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
VII.Verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt
1. Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben in unserem Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns
gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte,
die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, geben wir auf Wunsch des
Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte frei. Die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen
Sicherungsrechten steht uns zu.
2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu
behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sind Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchzuführen, hat der Besteller
sie auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Sollte der Besteller nicht gleichzeitig Fachhändler und
Servicewerkstatt sein, so hat uns der Besteller schriftlich auf notwendige Wartungs- und Inspektionsarbeiten
arbeiten hinzuweisen, die dann von uns oder im Auftrag durch Dritte vorgenommen werden. Die Kosten trägt der
Besteller.
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