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gb MIXMAN D4 Original Bedienungsanleitung Seite 119

Hatz
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3. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
4. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die
Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon
jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der
Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbe
sondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Auf
Verlangen hat uns der Besteller alle geschäftlichen Vorgänge zum Weiterverkauf unserer Ware offenzulegen.
5. Ist der Eigentumsvorbehalt, die Pfändung, oder die Abtretung nach dem jeweiligen Recht eines Landes, in dem
sich der Besteller befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem
Land am nächsten kommende gesetzliche Regelung als vereinbart. Die Versendung der Ware durch den Besteller ins
Ausland ist nur dann statthaft, wenn der Lieferer der Versendung vorher schriftlich zugestimmt hat.
VIII.Software
1. Für im Lieferumfang enthaltene Software wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt.
Diese Nutzung bezieht sich nur auf den Liefergegenstand, für dessen Nutzung die Software bestimmt ist.
Mehrfachnutzung, der Zugang Dritter zu, Änderung oder Weiterung der Software sind untersagt. Alle Rechte an der
Software verbleiben beim Lieferer, der allein berechtigt ist, Lizenzen oder Unterlizenzen zu erteilen.
2. Die Nutzung der Software durch den Besteller darf nur innerhalb der jeweils gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
IX. Schutzrechte bei Leistungen nach Vorgabe des Bestellers
1. Haben wir nach Vorgaben des Bestellers zu leisten, nach dessen Zeichnungen, Mustern, Modellen etc., sichert
der Besteller uns zu, dass dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
2. Der Besteller stellt uns von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von möglichen Schutzrechten frei und erstattet
uns unsere Aufwendungen, die entstandenen Schäden einschließlich des entgangenen Gewinns sowie sonstige
zurechenbar verursachte Kosten. Mögliche weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Lieferers bleiben
unberührt.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Lieferer und dem Besteller, auch für die Zukunft, gilt ausschließlich das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
Stand 03/2019
AGB
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