Ihr
linde-Schlepper bietet
bestmögliche
Wirtschaltlichkeil,
Sicherheit und Fahrkomfort. In der
Hand des
Bedienungs-
personals liegt es
besonders, diese Eigenschaften lange
zu erhallen
und die daraus resullierenden
Vorteile
zu
nulzen.
Diese Betriebsanleilung
zeigt Ihnen alles Wissenswerte
tiber
Inbetriebnahme,
Fahrweise
und Instandhaltung des
Linde-Schleppers.
Belolgen Sie die
Hinweise zur Bedienung
und
führen
Sie die
nach Inspektions· und War1ungsübersichl vorgeschriebenen
Arbeiten
regelmäßig
und
zeitgerechI
durch.
Zur Sicherheit
und
zur Wahrung des Garanlieanspruchs
sind
alle Inslandhaltungsarbeilen
von
von
Linde
zugelassenem
Fachpersonal
auszutühren.
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Bestimmungsgemäße
Verwendung
Der Linde-Schlepper dient zum Transportieren und Ziehen
der auf dem Zuglastschifd angegebenen Lasten
innerhalb
eines
Temperaturbereichs von 40°C bis _9°C.
Im Besonderen verweisen wi
r
auf die
dieser
Betriebs-
anleitung beigefügte
Broschüre des
VDMA (oder
BITA für den
britischen
Markt) über
die sichere und unlallfreie Verwendung
von
Flurförderzeugen sowie aul
die
Sicherheits vorschriften
lür Gasfahrzeuge und
die
Vorschrilten zur Teilnahme des
Schleppers am öHenUichen Straßenverkehr.
Die
Broschüre
des VDMA
(oder
BITA für den britischen
Markt)
für
Verwender von Flur- und Geländeförderzeugen sind vom
Bedienungs-
und
Wartungspersonal
unbedingt zu
befolgen.
Jede
Gefährdung
durch
besl
immungsfremde
Verwendung
ist
ein durch den Verwender und nicht durch den Hersteller
Linde
zu vertretender Sachverhalt.
Bevor Ihr
Schlepper
für
Arbeiten eingeselzt werden
soll,
die
in
dieser
Betriebsableitung
nicht aufgeführt sind,
wenden
Sie sich bitte an den
Linde-Vertragshändler.
Ohne vorherige Genehmigung des Herstellers dOrfen
keine
Änderungen oder An· und Umbauten an Ihrem Schlepper
vorgenommen
werden.
Für
Sonderausrüstungen
gelten
eigene
Bedienungs-
anleitungen,
die
mit diesen
Geräten mitgeliefert
werden.
Beschreibung
Ermittlung und Beurteilung
von
Gefähr-
dungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
beim Einsatz von Flurförder-
zeugen
(FFZ)
Nach
dem
Arbeitsschutzgesetz hat de
r
Arbeitgeber
zu
beurteilen,
welche
Gefährdungen lür die
Beschäftigten mit
der
Arbeit
verbunden
sind
und
welche
Maßnahmen
des
Arbeitsschutzes
erforderlich
sind
(§
5 ArBSchG). Das
Ergebnis
ist
zu dokumentieren (§ 6
ArbSchG).
Bei Flurförder·
zeugeinsätzen mit
gleichartiger Gefährdungssituation
können die Ergebnisse zusammengefaßI werden. Mit der
Aufstellung auf Seite 3 geben wir Ihnen eine Hilfestellung
,
diese
Vorschrift zu erfOlien.
Bau
und Ausrüstung
der
Linde-FFZ
entsprechen
der
Maschi·
nenrichtlinie 89/392/EWG und
sie sind dementsprechend
mit dem
CE-Zeichen gekennzeichnet. Sie gehören
deshalb
nicht
zum
erforderlichen Um
l
ang der
Gefährdung
s·
beurteilung,
Anbaugeräte
durch die eigene
CE·
Kennzeichnung ebenfalls
nichl.
Der Betreiber hat jedoch die
Art und Ausrüstung der FFZ
so
8uszuwöhlen, daß
sie
den
örtlichen Einsatzbestimmungen entsprechen.
Um
den Einsatz
der
Linde-FFZ
sicher
gestalten
zu
können
,
liefern wir
bei
jedem FFZ neben der
Betriebsanfeitung
die
VDMA·Druckschrill
"Regeln
fur die bestimmungs· und
ordnungsgemäße
Verwendung
von
Flurförderzeugen"
mit.
In der Aufstellung
sind
wesentliche
Gefährdungen
genannt,
welche
bei Nichtbeachtung
am
häufigsten
die Ursache von
Unfällen
sind.
Sind belriebsbedingt weitere wesentliche
Gelährdungen
vorhanden, so
müssen diese zusätzlich
aufgeführt werden.
In
vielen Betrieben
werden
die Einsatzverhältnisse der
FFZ
so weit gleichartig sein, daß die Gefährdungen
in
einer
Au fstellung zusammengefaßt werden können.
Zu
beachten
sind
auch die
Aussagen der jeweils
zuständigen
Berufsgenossenschaft zu
diesem
Thema.
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