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Brandschutz Außerhalb Des Strahlungsbereiches; Scheiben - AllTrade Passat Aufstell- Und Bedienungsanleitung

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sein. Im Strahlungsbereich seitlich und nach hinten beträgt der Mindestabstand 50 cm zu
brennbaren Materialien. Die Mindestabstände finden sich ebenfalls auf dem Geräteschild
auf der Rückseite des Ofens.
Brandschutz außerhalb des Strahlungsbereiches
Die Mindestabstände zu brennbaren Materialien außerhalb des Strahlungsbereiches sind
auf dem Geräteschild angegeben und dürfen nicht unterschritten werden.
Alle brennbaren Materialien im weiteren Umfeld, wie z.B. Dekostoffe, etc sind gegen
Hitzeeinwirkung zu Schützen.
Weitere wichtige Anweisungen für Feuerschutz und Sicherheitsbestimmungen
 Die Tür der Brennkammer sollte immer fest geschlossen sein, selbst wenn der
Kaminofen nicht befeuert wird.
 Der Kaminofen darf nur auf einem nicht brennbaren Boden aufgebaut werden.
 Der Kaminofen und die Abluftrohre sollten mindestens 80 cm von brennbaren
Gegenständen oder Konstruktionen entfernt installiert werden.
 Es ist untersagt, leicht brennbare Flüssigkeiten zum Anzünden des Kaminofens zu
verwenden.
 Es ist nicht erlaubt, die Abluftrohre mittels Bodenaufbauten vertikal an den Kamin
anzuschließen.
 Das Vorhandensein leicht entflammbarer und explosiver Substanzen im beheizten
Raum ist nicht zulässig.
 Die Entsorgung der Asche und die Reinigung des Kaminofens sollten nur an
sicheren Orten erfolgen und erst wenn der Kaminofen abgekühlt ist.
 Der Kaminofen wurde als Zusatzheizer zur örtlichen Beheizung von Gebäuden mit
normaler Brandgefahr gebaut.
 Es ist verboten, brennbare Materialien und Gegenstände auf den Kaminofen oder in
dessen unmittelbare Nähe zu legen.
Bitte beachten Sie während der Befeuerung des Kaminofens, dass Kinder fern
bleiben, weil die Oberfläche heiß wird. Verbrennungsgefahr!!!

Scheiben

Die Scheibe besteht aus keramischem Glas. Sie kann durch die Verbrennungstemperatur
des Kaminofens nicht beschädigt werden, wohl aber durch mechanische Einflüsse bei der
Aufstellung oder beim Transport des Kaminofens sowie bei dem Einlegen zu großer
Stücke Brenngut in den Feuerraum. Scheiben gehören zu den Verschleißteilen und sind
nicht garantiepflichtig.
Stand 03.04.2014
Seite 6

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