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Produktspezifische Datenschutzerklärung Zu Barco Clickshare - Barco CX-30 Bedienungsanleitung

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oder für die Nutzung der Software außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs gemäß dieser
Lizenzvereinbarung oder einem anwendbaren Datenverarbeitungsanhang.
10.2 'Funktionelle Informationen'. Über die Software kann Barco technische Informationen zur (i)
Funktionsweise sowie zur Funktionalität der Produkte, die durch die Software verbunden sind, und/oder (ii)
von Ihnen bereitgestellte oder durch Ihre Nutzung der Software erzeugte Informationen („Funktionale
Informationen") erfassen. Barco kann diese funktionalen Informationen verwenden, um Ihrem Unternehmen
Produkt- und Dienstleistungsangebote zu unterbreiten, sowie zu Analysezwecken, zur Entwicklung und
Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen und/oder für den Zugriff Dritter auf diese funktionalen
Informationen. Dies erfolgt auf der Grundlage von Barcos legitimen Interesse der Marktbewertung, der
Bewertung und Verbesserung der eignen Produkte sowie zu Forschungs- und Entwicklungszwecken. Alle
Kenntnisse, Erfindungen und Werke, die von Barco aus den funktionalen Informationen abgeleitet werden,
sind ausschließliches Eigentum von Barco.
11. Schlussbestimmungen
11.1 'Gesamtvereinbarung'. Diese Lizenzvereinbarung ist die einzige Vereinbarung zwischen Ihnen und Barco
für die Verwendung der Software. Diese Lizenzvereinbarung ersetzt alle anderen Mitteilungen, Absprachen
oder Vereinbarungen, die wir vor dieser Lizenzvereinbarung getroffen haben (mit Ausnahme einer
fortlaufenden Geheimhaltungsvereinbarung).
11.2 'Hinweise'. Kündigungen können auf gültige Weise über DRM und alternativ oder zusätzlich an die
zuletzt bekannte Adresse der Parteien zugestellt werden.
11.3 'Salvatorische Klausel'. Diese Lizenzvereinbarung darf nicht ohne schriftliche, von den Parteien
unterzeichnete Vereinbarung modifiziert, ergänzt oder geändert werden. Sollte sich eine Bestimmung im
Rahmen dieser Lizenzvereinbarung als illegal, ungültig oder undurchführbar herausstellen oder ein Gericht
der zuständigen Gerichtsbarkeit dies in einer rechtskräftigen Entscheidung festlegen, so bleibt diese
Lizenzvereinbarung in vollem Umfang unter der Voraussetzung wirksam, dass eine derartige Bestimmung ab
dem Datum der Entscheidung, oder zu einem früheren Zeitpunkt, als gestrichen gilt und durch eine gesetzlich
zulässige Bestimmung ersetzt wird, die den Zweck dieser Lizenzvereinbarung so genau wie möglich erfüllt.
11.4 'Exportieren'. Sie erkennen an, dass diese Software den Exportkontrollgesetzen und -vorschriften der
US-amerikanischen Regierung oder anderer Regierungen unterliegen kann. Sie verpflichten sich, alle
geltenden internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten, die sich auf die Software beziehen,
einschließlich der Exportvorschriften der USA sowie Endbenutzer-, Endnutzungs- und Zielbeschränkungen,
die von der US-amerikanischen Regierung oder von anderen Regierungen auferlegt werden.
11.5 'Fortbestand'. Die Bestimmungen der Artikel 3, 5, 6, 7, 8, 10 und 11 überdauern die Beendigung dieser
Lizenzvereinbarung, unabhängig von der Ursache. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Software nach
Beendigung dieser Lizenzvereinbarung weiterhin genutzt werden darf.
11.6 'Zuordnung'. Sie sind nicht berechtigt, diese Vereinbarung ganz oder teilweise ohne die Zustimmung von
Barco an Dritte abzutreten. Barco ist berechtigt, alle hierin genannten Verpflichtungen, denen Barco unterliegt,
an Dritte und/oder an eine Tochtergesellschaft zu übertragen.
11.7 'Recht und Gerichtsstand'. Die Auslegung, Gültigkeit und Einhaltung dieser Lizenzvereinbarung
unterliegt in jeglicher Hinsicht belgischem Recht, ungeachtet der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Alle
Streitigkeiten, die sich in jedweder Weise aus dieser Lizenzvereinbarung ergeben oder diese betreffen,
unterliegen ausschließlich den Gerichten von Kortrijk, unbeschadet der Durchsetzungsbefugnisse anderer
Gerichte oder deren Urteil in einer anderen Gerichtsbarkeit. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen
über Verträge über den internationalen Warenkauf (das „Übereinkommen") gilt nicht für diese
Lizenzvereinbarung. Wird das Übereinkommen jedoch von einem Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit für
auf diese Lizenzvereinbarung anwendbar befunden, haftet Barco nicht für jegliche Nichtkonformität der
Software nach Artikel 35(2) des Übereinkommens.
SIE BESTÄTIGEN HIERMIT, DASS SIE ALLE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG WIE
OBEN BESCHRIEBEN GELESEN, VERSTANDEN UND AKZEPTIERT HABEN
Produktspezifische Datenschutzerklärung zu Barco ClickShare
Sie sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, die über die Software verarbeitet
werden. Daher bleiben Sie für die Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze und für die Umsetzung und
Aufrechterhaltung der Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen (insbesondere für Komponenten, die Sie
bereitstellen oder kontrollieren) allein verantwortlich. Barco lehnt diesbezüglich jedwede Haftung ab. Barco
hat eine spezielle Datenschutzerklärung für die ClickShare-Softwareanwendung für mobile Endgeräte erstellt,
in der die Verarbeitung personenbezogener Daten über diese Anwendung beschrieben wird (
http://www.barco.com/en/about-barco/legal/privacy-policy/clickshare-app).

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