4. Aufgefangenes Kältemittel muss aus einem
„kontaminationsfreien" System stammen. Bei der
Beurteilung, ob das System kontaminationsfrei ist, ist
Folgendes zu beachten:
•
Typ(en) der aufgetretenen Ausfälle
•
Ob das System nach diesen Ausfällen vorschriftsmäßig
gereinigt, evakuiert und aufgeladen wurde.
•
Ob das System bei diesem Ausfall verunreinigt wurde.
•
Durchbrennen des Kompressormotors und
unsachgemäße Wartungsarbeiten machen die
Wiederverwendung des Kältemittels unmöglich.
Siehe „Bestimmung des Grads der Verunreinigung" auf
Seite 188 zur Prüfung auf Verunreinigungen.
5. „Ersatz-" oder „alternatives" Kältemittel
•
Es dürfen nur von Manitowoc zugelassene alternative
Kältemittel verwendet werden.
•
Es müssen die von Manitowoc veröffentlichten
Konvertierungsverfahren angewendet werden.
Artikelnummer: STH080 Rev 02 5/20
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