4. Hinweise zum Netzbetreiber
Mini-Solaranlagen sollten beim Netzbetreiber angemeldet werden. Der
Anmeldeprozess ist in der Regel einfach, das genau Vorgehen ist unter Punkt
Anmeldung beim Netzbetreiber
Leider gibt es aber auch immer noch einige Netzbetreiber, die keine vereinfachte
Anmeldung akzeptieren oder unrechtmäßige Forderungen stellen. Nachfolgend eine
Übersicht über mögliche Komplikationen.
Problem:
Der Netzbetreiber verlangt ausdrücklich einen Wieland-Stecker
Erläuterung:
Der Netzbetreiber bezieht sich hier auf die Vornorm DIN VDE V 0100-551-1, welche die
Einspeisung über einen bestehenden Stromkreis regelt.
● In der Vornorm ist allerdings weder ein Verbot von Schukosteckdosen, noch die
Pflicht der Nutzung einer Wieland-Steckdose aufgeführt
● Laut den Verbraucherzentralen in Deutschland und der Deutschen Gesellschaft
für Sonnenenergie (DGS) ist der Betrieb über eine Schukosteckdose zulässig
● Technisch betrachtet gibt es zwischen den beiden Steckvorrichtungen keinen
Unterschied
● Der Netzbetreiber kann keine Vorschriften auf die Steckervorrichtung erlassen,
seine Kompetenz endet am Zähler
● Die Normen des VDE sind keine Gesetze, es handelt sich hierbei um
Empfehlungen
Lösung:
Mini-Solaranlagen bis 600 Watt Wechselrichterleistung dürfen an eine vorhandene
Schukosteckdose angeschlossen werden. Die Aussage des Netzbetreibers kann
ignoriert werden.
Problem:
Der Netzbetreiber verlangt für den Anschluss einen zertifizierten Elektriker
Erläuterung:
Einige Netzbetreiber lehnen Anmeldungen vom Verbraucher ab und verlangen, dass
Anschluss und Anmeldung durch eine zertifizierte Elektrofachkraft erfolgt.
Lösung:
Mit der Änderung der DIN VDE 0100-551 können Laien stromerzeugende Geräte in
jedem Stromkreis normgerecht anschließen. Die Mini-Solaranlage darf also von dir
angeschlossen werden.
Sollten weitere Probleme eintreten, komme gerne damit auf uns zu.
beschrieben.
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