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Einführung; Allgemeines; Allgemeine Hinweise Zu Aufbau Und Verwendung - Layher UNI KOMPAKT Aufbau- Und Verwendungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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1. EINFÜHRUNG

Allgemeines

Diese Aufbau- und Verwendungsanleitung (AuV) regelt den Auf-, Um-
und Abbau der fahrbaren Arbeitsbühne Uni Kompakt der Wilhelm Layher
GmbH & Co KG aus Güglingen-Eibensbach, Deutschland. Nicht alle mög-
lichen Anwendungen können in dieser AuV abgehandelt werden.
Sollten Sie Fragen zu speziellen Anwendungen haben, so kontaktieren
Sie Ihren Layher Partner.
Achtung: Das Layher Uni Kompakt darf nur unter Aufsicht einer befä-
higten Person und von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, um- und
abgebaut werden.
2. ALLGEMEINE HINWEISE ZU AUFBAU
UND VERWENDUNG
Die fahrbare Arbeitsbühne darf entsprechend der angegebenen Ge-
rüstgruppe nach den Festlegungen der DIN EN 1004 sowie unter
Berücksichtigung der entsprechenden Abschnitte der Betriebssicher-
heitsverordnung (BetrSichV) verwendet werden.
Der Benutzer der fahrbaren Arbeitsbühne muss folgende Hinweise
beachten:
1. Der Benutzer muss die Eignung der ausgewählten fahrbaren Arbeits-
bühne für die auszuführenden Arbeiten überprüfen (§4 BetrSichV).
2. Die maximale Standhöhe für fahrbare Arbeitsbühnen beträgt nach
DIN EN 1004
• innerhalb von Gebäuden 12,00 m
• außerhalb von Gebäuden 8,00 m
3. Der Auf-, Um- oder Abbau der fahrbaren Arbeitsbühne gemäß der
vorliegenden Aufbau- und Verwendungsanleitung darf nur unter
Aufsicht einer befähigten Person oder von fachlich geeigneten Be-
schäftigten nach spezieller Unterweisung durchgeführt werden. Es
dürfen nur die in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung ge-
zeigten Typen errichtet und somit auch verwendet werden.
Die fahrbare Arbeitsbühne muss vor, nach oder während der Mon-
tage jedoch spätestens vor der Inbetriebnahme geprüft werden
4
(§14 BetrSichV). Während des Auf-, Um- oder Abbaus ist die fahr-
bare Arbeitsbühne mit dem Verbotszeichen „Zutritt verboten" zu
kennzeichnen (BetrSichV Anhang 1, Abs. 3).
4. Vor dem Einbau sind alle Teile auf ihre einwandfreie Beschaffenheit
zu überprüfen. Es dürfen nur unbeschädigte Originalteile der fahr-
baren Arbeitsbühnen von Layher verwendet werden. Bauteile wie
Einrast klauen und Rohrverbinder sind nach Gebrauch von Schmutz
zu reinigen. Bauteile sind beim LKW-Transport gegen Verrutschen
und Stöße zu sichern. Bauteile sind so zu handhaben, dass sie nicht
beschädigt werden.
5. Zur Errichtung der oberen Plattformen sind die Einzelteile von Ebene
zu Ebene hochzugeben. Werkzeuge und Materialien geringen Um-
fangs sind am Körper mitzuführen, ansonsten mit Transportseilen
auf die Arbeitsebene hochzuziehen.
6. Die Standleiterstöße sind immer mit Federsteckern zu sichern.
7. Die fahrbare Arbeitsbühne ist durch die Ausgleichsspindeln lotrecht
zu stellen.
8. Die Standsicherheit muss in jeder Phase der Montage sichergestellt
werden.
Anbringung von Wandabstützung und der Ballastgewichte siehe ent-
sprechende Kapitel in dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung.
9. An Zwischenbühnen, die nur für den Aufstieg genutzt werden, kann
auf Bordbretter verzichtet werden. Für Kleingerüste, bei denen die
Höhe der Belagfläche mehr als 1,00 m hoch ist, muss eine Einrich-
tung vorhanden sein, die ein Anbringen eines Seitenschutzes nach
DIN EN 1004 ermöglicht.
10. Der Aufstieg zur Arbeitsbühne ist nur auf der Gerüstinnenseite ge-
stattet.
11. Es darf nicht gleichzeitig auf zwei oder mehreren Arbeitsebenen
gearbeitet werden. Bei Abweichungen ist Rückfrage mit dem Her-
steller zu halten. Beim Arbeiten auf mehreren Ebenen müssen diese
komplett mit 3-teiligem Seitenschutz ausgerüstet sein.
12. Personen, die auf fahrbaren Arbeitsbühnen arbeiten, dürfen sich
nicht gegen den Seitenschutz stemmen.
13. Hebezeuge dürfen an fahrbaren Arbeitsbühnen nicht angebracht
und verwendet werden.

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