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Sicherheit; Bestimmungsgemäßer Gebrauch; Hinweise Für Eltern Und Erziehungsberechtigte; Gesetzliche Bestimmungen - Louis Rennfix 1 Originalbetriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis
3|

Sicherheit

3.1
| Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Der Rennfix E-Scooter ist ein elektrisch betriebenes Fahrzeug gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-
Verordnung (eKFV) und ausschließlich für die private Nutzung vorgesehen. Der E-Scooter dient als
Fortbewegungsmittel für eine Einzelperson auf befestigten Straßen und Gehwegen. Gepäck muss
sicher am Fahrer getragen werden, es darf nicht auf dem Trittbrett, Schutzblech oder am Lenker des
E-Scooters befestigt werden.
Das gesetzliche Mindestalter zum Fahren des E-Scooters beträgt in Deutschland 14 Jahre. Die
maximale Zuladung beträgt 125 kg (Gewicht des Fahrers plus Gepäck plus Zubehör).
Der E-Scooter darf nur zu seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch genutzt werden. Hersteller und
Händler haften nicht für eine vom bestimmungsgemäßen Gebrauch abweichende Verwendung. Das
gilt insbesondere für die Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und daraus resultierende Schäden.
3.1.1 | Hinweise für Eltern und Erziehungsberechtigte:
Das Mindestalter zum Fahren des E-Scooters beträgt 14 Jahre. Der Erziehungsberechtigte ist voll
verantwortlich für die Sicherheit seines minderjährigen Kindes. Er hat sicherzustellen, dass der
Jugendliche den sicheren und verantwortlichen Umgang mit dem E-Scooter gründlich erlernt hat, und
die Gefahren im Umgang mit diesem genau kennt.

3.1.2 | Gesetzliche Bestimmungen

Der Nutzer hat sich vor Verwendung des E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr über die ggf.
geltenden nationalen Verkehrsregeln und Führerschein-Regelungen zum Führen von E-Scootern im
jeweiligen Land zu informieren. Der E-Scooter darf im Straßenverkehr nur genutzt werden, wenn er
den jeweils geltenden Anforderungen entspricht und der Fahrer die gegebenenfalls erforderliche
Fahrerlaubnis besitzt. In Deutschland wird z.Zt. kein Führerschein für die Nutzung des vorliegenden
E-Scooters benötigt. E-Scooter unterliegen hier jedoch einer Versicherungspflicht, wenn sie auf
öffentlichen Wegen gefahren werden. Vor Nutzungsbeginn muss daher eine Kfz-Versicherung abge-
schlossen und eine amtl. Versicherungsplakette am Fahrzeugheck angebracht werden.
3.2

| Vorhersehbare Fehlanwendung

Als vorhersehbare Fehlanwendung gilt:
• Fahren mit mehr als einer Person
• Zu hohe Lasten befördern
• Veränderungen am Rennfix E-Scooter, die nicht mit dem Hersteller abgesprochen wurden
• Einsatz von Ersatz- oder Verschleißteilen, die nicht vom Hersteller freigegeben wurden
• die Verwendung des E-Scooters außerhalb der Rahmenbedingungen
• Ziehen eines Anhängers
• Die Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen oder Wettbewerben
• Die Benutzung im Gelände, auf losem, stark nassem, unebenem oder glattem Untergrund, bei
Regen, auf Schnee oder Eis
• Das Durchfahren von Wasserpfützen
• Das Fahren über Treppen oder Sprünge, Trickfahrten, Stunts
3.3

| Sicherheitshinweise

WARNUNG!
Verletzungsgefahr!
Vor dem Fahren die folgenden Vorsichtsmaßnahmen lesen.
• Die Nutzung des E-Scooters setzt grundsätzlich ausreichende Praxis im
Umgang mit Tretrollern voraus. Bevor der E-Scooter im Straßenverkehr
eingesetzt wird, macht der Nutzer sich auf ruhigem Privatgelände gründlich mit
dem Gerät, seinem Fahr- und seinem Bremsverhalten vertraut.
• Stets geeignete Schutzkleidung wie Helm, Handschuhe, rutschsicheres
Schuhwerk und Protektoren tragen.
• Vor der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr informiert der Nutzer sich
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