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7.2
| Wiederinbetriebnahme
Soll der E-Scooter wieder in Betrieb genommen werden, richtet man die Lenksäule auf, sodass beide
Flanken des Scharniers plan aufeinanderliegen und drückt den Schnellspanner kraftvoll nach oben.
Nun wird die Verriegelung nach links vor den Schnellspanner geschoben und geprüft, ob die Lenksäu-
le fest arretiert ist (siehe auch Kapitel 4).
VORSICHT!
Sturzgefahr!
Nie mit ungesichertem Schnellspanner fahren. Nur wenn die Verriegelung vor
dem Schnellspanner sitzt, ist der E-Scooter betriebssicher.
Anschließend alle Schraubverbindungen auf festen Sitz überprüfen und
kontrollieren, ob die elektrische Anlage, die Beleuchtungseinrichtung und die
Bremsanlage funktionstüchtig sind.
Ein Transport des E-Scooters mit dem Flugzeug ist leider nicht möglich, da der Akku als
Gefahrgut eingestuft ist. Ist die Mitnahme in einem sonstigen öffentlichen Verkehrsmittel
geplant, sollte der Betreiber zuvor um seine Einwilligung gebeten werden. Ggf. können
Informationen über die Möglichkeit der Mitnahme auch über dessen Website oder
Telefonhotline abgefragt werden.
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