Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Gewährleistung; Allgemeines Zur Gewährleistung; Verbot Von Tuning; Entsorgung - Louis Rennfix 1 Originalbetriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis
14 | Gewährleistung
14.1 | Allgemeines zur Gewährleistung
Für den E-Scooter gilt die übliche Gewährleistung von zwei Jahren. Der Gewährleistungszeitraum
beginnt ab dem Kaufdatum lt. Kaufbeleg. Gebrauchsspuren, die Abnutzung der Reifen, Bremsbeläge,
Lenkergriffe oder des Trittbretts, Farbveränderungen bzw. Verblassen von Oberflächen Zweckent-
fremdung, nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch und Schäden, die aus einem Unfall, unsachgemä-
ßer Behandlung, höherer Gewalt, einer Manipulation oder einem Reparaturversuch durch unauto-
risierte oder unkundige Personen resultieren oder technisch abgeänderte E-Scooter sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen. Das Nicht-Ausführen der vorgeschriebenen Inspektionen durch
eine Fachwerkstatt (ca. alle 200 km bzw. nach 15-maligem Aufladen) führt zum Erlöschen des Ge-
währleistungsanspruchs. Bei gewerblicher Nutzung des Gerätes oder nicht bestimmungsgemäßem
Gebrauch besteht ebenfalls kein Gewährleistungsanspruch. Auch Schäden durch Transport oder
unsachgemäße Lagerung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

14.2 | Verbot von Tuning

Am E-Scooter dürfen keine technischen Veränderungen vorgenommen werden. Jede Manipulation
oder bauliche Veränderung am Fahrwerk oder zum Zweck der Leistungssteigerung/ Geschwindig-
keitssteigerung kann schwerwiegende rechtliche und sicherheitsrelevante Folgen für den Nutzer
haben.
Fahrwerk und Antrieb des E-Scooters können durch Überlastung ernsthaften Schaden nehmen.
Der E-Scooter verliert seine Straßenzulassung mit den möglichen rechtlichen Folgen. Seitens des
Herstellers entfällt jegliche Haftung und Gewährleistung.

15 | Entsorgung

Verpackungsmaterial sowie das Produkt selbst, sind gemäß den regionalen behördlichen
Bestimmungen zu entsorgen.
Elektro-Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte der Rennfix E-Scooter einmal nicht mehr benutzt werden können, so ist jeder
Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Elektro-Altgeräte getrennt vom Hausmüll abzugeben.
Damit wird gewährleistet, dass Elektro-Altgeräte fachgerecht verwertet und negative Aus-
wirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Deswegen sind Elektrogeräte mit dem hier
abgebildeten Symbol gekennzeichnet.
Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und Akkus, egal ob sie Schadstoffe*
enthalten oder nicht, bei einer Sammelstelle in der Gemeinde/ dem Stadtteil oder im Han-
del abzugeben, damit sie einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden können.
*gekennzeichnet mit: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei

16 | Kontakt

Bei Fragen zum Produkt und/ oder dieser Anleitung, bitte vor dem ersten Gebrauch des Produktes
unser Servicecenter unter der E-Mail: service@louis.de kontaktieren. Wir helfen schnell weiter. So
gewährleisten wir gemeinsam, dass das Produkt korrekt benutzt wird.
18

Quicklinks ausblenden:

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

10015300

Inhaltsverzeichnis