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Inbetriebnahme Des E-Scooters; Versicherungsplakette; Vor Jeder Fahrt; Schutzkleidung - Louis Rennfix 1 Originalbetriebsanleitung

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Ladebuchse. Die Ladezeit zum vollständigen Aufladen dauert ca. 3,5 - 4 Stunden.
Die Schutzkappe der Ladebuchse öffnen und den Stecker des Ladegerätes mit der Ladebuchse ver-
binden. Jetzt den Netzstecker mit einer geeigneten Steckdose (220 - 240 V/AC 50/60 Hz) verbinden.
Am Ladegerät leuchtet eine rote Kontrollleuchte. Wechselt die Farbe der Kontrollleuchte auf Grün, so
ist der Akku des E-Scooters geladen. Sodann das Ladegerät vom Netz sowie vom E-Scooter trennen
und die Ladebuchse wieder verschließen. Während des Ladevorgangs darauf achten, dass der
E-Scooter ausgeschaltet ist.
Bei einem plötzlichen, starken Temperaturwechsel kann an den Kontakten der Ladebuchse
Kondenswasser entstehen. Daher den E-Scooter erst aufladen, nachdem er die Raumtem-
peratur angenommen hat. Immer auf eine trockene Ladebuchse achten.
HINWEIS!
Beschädigungsgefahr!
• Den Akku nicht sofort nach einer Fahrt aufladen, da dieser zu warm sein kann.
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| Inbetriebnahme des E-Scooters

6.1

| Versicherungsplakette

Der E-Scooter unterliegt der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und darf auf öffentlichen
Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn gemäß §2, Absatz 1, Satz 2 der eKFV eine gültige Versi-
cherungsplakette angebracht ist. Diese wird bei einem Versicherer beantragt und anschließend auf
dem Kennzeichenhalter (10) aufgeklebt.
6.2

| Vor jeder Fahrt

Die Grundfunktionalität des E-Scooters ist regelmäßig zu überprüfen. Ferner müssen Rahmen und
Lenksäule auf Risse und Schäden, sowie die Räder und Reifen auf Beschädigungen/ Verschleiß
geprüft werden. Haben die Räder ausreichenden Luftdruck, funktionieren Licht und Bremse, ist die
Akkuladung für die geplante Fahrstrecke ausreichend? Welche Witterungsbedingungen sind zu er-
warten? Werden Verschleiß, verbogene, angebrochene, lose oder sonst wie defekte Teile festgestellt,
darf der E-Scooter keinesfalls weitergefahren werden. Es muss eine Fachwerkstatt zum Überprüfen
und ggf. Reparieren aufgesucht werden.
6.3

| Schutzkleidung

Gemäß gesetzlichen Bestimmungen ist eine Schutzbekleidung für das Fahren nicht vorgeschrieben.
Wir empfehlen jedoch, möglichst helle, auffällige Schutzkleidung in Form eines Helmes, Protektoren
und festem Schuhwerk anzuziehen.
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