WARTUNG
Gesundheitsgefährdung durch Schleifkohlestaub
Bei Arbeiten den der Anlage, bei denen Schleifkohlestaub in die Umgebungsluft gelan-
gen kann, muss persönliche Schutzausrüstung getragen werden:
► Atemschutzmaske nach EN 149, Schutzstufe FFP3
► Schutzbrille mit Seitenschutz verwenden.
► Handschuhe: Nitrilkautschuk, Materialstärke min. 0,11 mm
► fetthaltige Hautpflegemittel verwenden
► In Arbeitsbereichen dürfen keine Nahrungs- und Genussmittel aufgenommen wer-
► Kleinmengen in Sammelbehälter für giftige anorganische Rückstände sowie
VORSICHT!
den. Vor Pausen und bei Arbeitsende Hautreinigung mit Wasser und Seife erfor-
derlich. Getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung.
Schwermetallsalze und ihre Lösungen geben.
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