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Einbauerklärung im Sinne der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
Anlage II B für den Einbau einer unvollständigen Maschine und
Druckbehälterrichtlinie (2014/68/EU), Anlage VII
Wir, Martin Engineering,
erklären hiermit, dass die nachfolgend bezeichnete Maschine
Produktbezeichnung:
des Fabrikats/Typs:
mit der Seriennummer:
die folgenden Anforderungen erfüllt:
EG-Richtlinie – Einfache Druckbehälterrichtlinie 2004/29/EG
Folgende harmonisierte Normen wurden insbesondere angewandt:
Regulierungsbehörde:
Die jeweilige Installationsanleitung und die technische Dokumentation liegen dem Produkt in ihrer
Originalfassung bei.
Die Inbetriebnahme dieses Produktes ist erst dann gestattet, wenn nachgewiesen wurde,
dass das zur Installation vorgesehene System die Anforderungen der Fassungen 98/37/EG und
2006/42/EG der EG-Richtlinie erfüllt.
Datum: 20.07.2016
Unterschrift des Herstellers: Geschäftsführer, Michael Hengl
© Martin Engineering GmbH
Einbauerklärung
In der Rehbach 14
D-65396 Walluf
Luftkanone
Typhoon
nicht erforderlich
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
EU-Druckbehälterrichtlinie (2014/68/EU)
DIN EN ISO 12100 Sicherheit von Maschinen
nicht erforderlich
Tel.: +49 6123-97820
Fax: +49 6123-75533
53
M3813DE-12/18

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