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Sicherheitsmaßnahmen (Vom Betreiber Durchzuführen) - AWH DN25 Bedienungsanleitung

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Molchstation
Der Betreiber muss dem Personal die persönliche Schutzausrüstung bereitstellen und dafür Sorge
tragen, dass diese auch benutzt wird (siehe Abschnitt „2.7 Persönliche Schutzausrüstung").
Der Betreiber muss sicherstellen, dass keine Personen an der Armatur arbeiten, deren
Reaktionsfähigkeit durch Drogen, Alkohol, Medikamente oder Ähnliches beeinträchtigt ist.
Der Betreiber muss Personengruppen, die nicht für den direkten Umgang mit der Armatur
vorgesehen sind (z. B. Besuchergruppen) durch entsprechende Maßnahmen über drohende
Gefährdungen informieren.
Der Betreiber ist verpflichtet, die Armatur immer nur in einwandfreiem Zustand zu betreiben.
Überall dort, wo hohe pneumatische Drücke entstehen, kann es zu einem plötzlichen Versagen oder
zu Beschädigungen der Leitungen und Anschlüsse kommen. Dies bedeutet eine Gefährdung. Der
Betreiber muss das Bedien- und Wartungspersonal mindestens einmal jährlich bezüglich der
auftretenden Gefährdungen unterweisen.
Die für das Einrichten, Prüfen, Stillsetzen (einschließlich Stillsetzen im Notfall), Betreiben, Warten,
Reinigen und Instandhalten erforderlichen Schalt- und Sicherheitseinrichtungen sind vom Errichter
der Gesamtanlage zu installieren und nachzuweisen.
Der Betreiber muss brandschutztechnische Schutzeinrichtungen wie z. B. geeignete Handfeuer-
löscher in vorgeschriebener Anzahl und Größe an gut erreichbaren Stellen anbringen und die
Mitarbeiter im Brandschutz unterweisen.
Warnhinweise aus der Dokumentation von Zulieferbaugruppen sind zu beachten und in die
arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilungen zu integrieren.
Anschlüsse
Vor dem Betreiben der Maschine mit der Armatur ist vom Betreiber sicherzustellen, dass bei der
Montage und Inbetriebnahme, wenn diese vom Betreiber selbst durchgeführt werden, die örtlichen
Vorschriften beachtet werden.
2.5 Sicherheitsmaßnahmen (vom Betreiber durchzuführen)
Der Betreiber muss sicherstellen, dass das Betreten des Gefahrenbereiches der Anlage (in welche
die Armatur eingebaut ist) durch unbefugte Personen (kein Bedien- und Wartungspersonal)
verhindert wird.
Vor Bedienarbeiten an der Armatur muss der Betreiber die Rohrleitungen entlasten.
Vor Montage- und Wartungsarbeiten an der Armatur muss der Betreiber die Rohrleitungen entleeren.
Der Betreiber muss die Trennung der Energiequellen der Anlage technisch so gestalten, dass die im
Abschnitt 2.3.4 aufgeführten Abschaltprozeduren eingehalten werden können.
Diese Anleitung ist für die zukünftige Verwendung aufzubewahren.
Sie muss an der Anlage, in welche die Armatur eingebaut ist, verfügbar sein.
Der Betreiber muss die Intervalle für Inspektionen und Kontrollmaßnahmen umgebungs- und
medienabhängig festlegen und einhalten.
Die in den Kapiteln Transport, Einbau, Montage, Wartung, Störung und Demontage/Entsorgung
beschriebenen Arbeiten sind nur von Fachkräften durchzuführen.
2 Sicherheit
Betriebs-/Montageanleitung 11/2019
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