Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Pflichten Des Betreibers - AWH DN25 Bedienungsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für DN25:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

2.4 Pflichten des Betreibers

Die Armatur wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber unterliegt daher den gesetzlichen
Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) sind die nationale Umsetzung der Rahmenrichtlinie
(89/391/EWG) über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit sowie die dazugehörigen Einzelrichtlinien über
die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch
Arbeitnehmer bei der Arbeit, jeweils in der gültigen Fassung, zu beachten und einzuhalten.
Grundsätzlich hat der Betreiber in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu
beachten.
In anderen Ländern sind die entsprechenden nationalen Richtlinien, Gesetze sowie länderspezifischen
Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung einzuhalten. Dabei gelten insbesondere die
folgenden, nicht erschöpfenden Hinweise:
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Armatur nur bestimmungsgemäß verwendet wird (siehe
Abschnitt „2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung").
Der Betreiber muss sich über die örtlich geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in
einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen
Arbeitsbedingungen am Einsatzort der Armatur ergeben. Diese muss er in Form von
Betriebsanweisungen für den Betrieb der Armatur umsetzen.
Beim Einsatz von Gefahrstoffen sind entsprechend den Sicherheitsdatenblättern Schutzmaßnahmen
festzulegen und Gefahrstoffbetriebsanweisungen zu erstellen. Das Personal ist darin zu
unterweisen.
Das trifft auch auf Gefahrstoffe zu, die im Arbeitsprozess entstehen können.
Eine ständige Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze, auch hinsichtlich der Temperatur-
bedingungen des Mediums und des Einsatzorts (Absturz), ist durchzuführen. Die Maßnahmen sind in
Betriebsanweisungen zu fixieren und das Personal ist dementsprechend zu unterweisen.
Die Aufsichtsführenden haben die Einhaltung der Maßnahmen aus den Betriebsanweisungen zu
kontrollieren.
Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit der Armatur prüfen, ob die von ihm erstellten
Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen und diese, falls erforderlich,
anpassen.
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten des Personals (z. B. für das Bedienen, Warten und Reinigen)
eindeutig regeln und festlegen.
Der Betreiber darf nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal an der Armatur arbeiten
lassen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die mit der Armatur umgehen, die Anleitung
gelesen und verstanden haben.
Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen nachweislich schulen und über
Gefahren informieren.
Der Betreiber muss an der Anlage für eine ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung gemäß den örtlich
geltenden Arbeitsschutzvorschriften sorgen, um Gefahren durch mangelnde Beleuchtung zu
vermeiden.
10
Betriebs-/Montageanleitung 11/2019
Molchstation
2 Sicherheit

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis