Anwenderhandbuch maps + more
15.2
Garmin Lizenzbestimmungen
§ 1
Umfang der Bestimmungen
Diese Vereinbarung regelt die Beziehung zwischen dem Anwender und
der Garmin Würzburg GmbH, Beethovenstraße 1a+b, 97080 Würzburg,
Deutschland, Entwicklerin und Inhaberin der ausschließlichen
Nutzungsrechte an der in der Bestellung beschriebenen
NAVIGON Software ("Software"). Gegenstand dieser Vereinbarung sind
urheberrechtliche Belange.
§ 2
Nutzungsumfang
(1)
Garmin räumt dem Anwender das einfache, nicht ausschließliche,
zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der Software
mit dem in der Bestellung festgelegten Nutzungsvolumen ein. Die
Lizenzierung beinhaltet das Recht, die Software gemäß der
Dokumentation und dieser Bestimmungen zu installieren und zu nutzen.
(2)
Garmin weist den Anwender ausdrücklich darauf hin, dass eine
vollständige Nutzung der Software erst nach einer entsprechenden
Registrierung möglich ist.
(3)
Der Anwender hat sicherzustellen, dass die oben genannten
Nutzungsbeschränkungen eingehalten werden.
(4)
Jede Nutzung, die über den im Vertrag festgelegten Rahmen
hinausgeht, bedarf der schriftlichen Zustimmung von Garmin. Erfolgt die
Nutzung ohne diese Zustimmung, so stellt Garmin den für die
weitergehende Nutzung anfallenden Betrag laut aktueller Preisliste in
Rechnung. Garmin bleibt die Geltendmachung eines weiteren
Schadensersatzanspruches vorbehalten. Dem Anwender bleibt der
Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(5)
Alle oben genannten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger
Zahlung der Lizenzsumme auf den Anwender über.
§ 3
Urheber- und Schutzrechte
(1)
Der Anwender erkennt die Urheberrechte von Garmin und damit die
ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software an.
Die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte bestehen auch
an Softwareerweiterungen oder -änderungen, die Garmin für den
Anwender auftragsgemäß erstellt hat.
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Anhang