Anwenderhandbuch maps + more
§ 5
Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz
(1)
Der Anwender darf die Software vervielfältigen, soweit die jeweilige
Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den
notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms
vom Originaldatenträger auf den Massespeicher der eingesetzten
Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
(2)
Darüber hinaus kann der Anwender eine Vervielfältigung zu
Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine
einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese
Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen.
(3)
Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer
schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall
die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestandes
einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf
der Anwender Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl
herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu
kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen
Zwecken verwendet werden.
(4)
Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des
Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des
Handbuchs zählen, darf der Anwender nicht anfertigen. Gegebenenfalls
für Mitarbeiter benötigte zusätzliche Handbücher sind über Garmin zu
beziehen.
§ 6
Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
(1)
Der Anwender darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden
Hardware einsetzen. Wechselt der Anwender jedoch die Hardware,
muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.
Ein zeitgleiches Einspeichern, vorrätig halten oder benutzen auf mehr
als nur einer Hardware ist unzulässig.
(2)
Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes
oder eines sonstigen Mehrstationsrechnersystems ist unzulässig,
sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung der Software
geschaffen wird. Möchte der Anwender die Software innerhalb eines
Netzwerkes oder sonstiger Mehrstationsrechnersysteme einsetzen,
muss er eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch
Zugriffsschutzmechanismen unterbinden oder Garmin eine besondere
Netzwerklizenzgebühr entrichten, deren Höhe sich nach Anzahl der an
das Rechnersystem angeschlossenen Benutzer bestimmt. Die im
Einzelfall zu entrichtende Netzwerklizenzgebühr wird Garmin dem
Anwender umgehend mitteilen, sobald dieser Garmin den geplanten
Netzwerkeinsatz einschließlich der Anzahl angeschlossener Benutzer
schriftlich bekannt gegeben hat. Der Einsatz in einem derartigen
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Anhang