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Zgonc Yellow Gardenline New Generation YGL N.G. 51 M-SE Bedienungsanleitung Seite 16

Benzin-rasenmäher
Inhaltsverzeichnis

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Anleitung_YGL_NG_51_M_SE_D:_
D
7.2 Wartung
7.2.1 Radachsen und Radnaben
Sollten einmal pro Saison leicht eingefettet werden.
Dazu nehmen Sie die Radkappen mit einem Schrau-
bendreher ab und lösen die Befestigungsschrauben
der Räder.
7.2.2 Messer
Lassen Sie ihr Messer aus Sicherheitsgründen nur
von einer autorisierten Fachwerkstatt schärfen,
auswuchten und montieren. Um ein optimales
Arbeitsergebnis zu erzielen, wird empfohlen das
Messer einmal im Jahr überprüfen zu lassen.
Wechseln des Messers (Abb. 9)
Beim Wechseln des Schneidwerkzeuges dürfen nur
Original-Ersatzteile verwendet werden. Die Kenn-
zeichnung des Messers muss mit der in der Ersatz-
teilliste angegebenen Nummer übereinstimmen.
Niemals ein anderes Messer einbauen.
Beschädigte Messer
Sollte das Messer trotz aller Vorsicht mit einem Hin-
dernis in Berührung gekommen sein, sofort Motor
abstellen und Zündkerzenstecker abziehen.
Mäher seitlich kippen und Messer auf Beschädigung
überprüfen. Beschädigte oder verbogene Messer
müssen ausgewechselt werden. Niemals ein ver-
bogenes Messer wieder geradebiegen. Niemals mit
einem verbogenen oder stark abgenutzten Messer
arbeiten, dies verursacht Vibrationen und kann
weitere Beschädigungen am Mäher zur Folge haben.
Achtung: Beim Arbeiten mit einem beschädigten
Messer besteht Verletzungsgefahr.
Messer nachschleifen
Die Messerschneiden können mit einer Metallfeile
nachgeschärft werden. Um eine Unwucht zu ver-
meiden sollte das Schleifen nur von einer
autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt werden.
7.2.3 Ölstandskontrolle
Achtung: Motor niemals ohne oder mit zuwenig Öl
betreiben. Dies kann schwere Schäden am Motor
verursachen. Nur Motorenöl 10W30 verwenden.
Kontrolle des Ölstandes:
Rasenmäher auf eine ebene, gerade Fläche stellen.
Den Ölmeßstab (Abb. 10a/Pos. 11) durch
Linksdrehung abschrauben und Messstab
abwischen. Messstab wieder bis zum Anschlag in
den Einfüllstutzen stecken, nicht zuschrauben.
Messstab herausziehen und in waagrechter Stellung
den Ölstand ablesen. Der Ölstand muss sich
zwischen L und H des Ölmessstabes (Abb. 10b)
befinden.
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14.10.2008
8:19 Uhr
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Ölwechsel
Der Motorölwechsel sollte jährlich vor Saisonbeginn
(zusätzlich zu den Informationen des Serviceheft
Benzin) bei betriebswarmem Motor durchgeführt
werden.
Nur Motoröl (10W30) verwenden.
Platzieren sie eine flache Ölauffangwanne unter
dem Rasenmäher.
Öleinfüllschraube(Abb10a/ Pos.11) öffnen.
Öffnen Sie die Ölablassschraube (Abb.10a/Pos.
12). Warmes Motoröl in einen Auffangbehälter
ablassen.
Nach Auslaufen des Altöls Ölablassschraube
wieder schließen.
Motoröl bis zur oberen Markierung des
Ölmessstabes einfüllen (ca. 0,6l).
Achtung! Ölmessstab zum Prüfen des Ölstandes
nicht einschrauben, sondern nur bis zum
Gewinde einstecken.
Das Altöl muss gemäß den geltenden
Bestimmungen entsorgt werden.
7.2.4 Pflege und Einstellung der Seilzüge
Die Seilzüge öfters einölen und auf Leichtgängigkeit
überprüfen.
7.2.5 Wartung des Luftfilters (Abb. 11a-11c)
Verschmutzte Luftfilter verringern die Motorleistung
durch zu geringe Luftzufuhr zum Vergaser. Regel-
mäßige Kontrolle ist daher unerlässlich. Der Luftfilter
sollte alle 25 Betriebsstunden kontrolliert werden und
bei Bedarf gereinigt werden. Bei sehr staubiger Luft
ist der Luftfilter öfters zu überprüfen.
Achtung: Luftfilter nie mit Benzin oder brennbaren
Lösungsmitteln reinigen. Luftfilter nur mit Druckluft
oder durch Ausklopfen reinigen.
7.2.6 Wartung der Zündkerze
Überprüfen Sie die Zündkerze erstmals nach 10
Betriebsstunden auf Verschmutzung und reinigen
Sie diese gegebenenfalls mit einer
Kupferdrahtbürste. Danach die Zündkerze alle 50
Betriebsstunden warten.
Ziehen Sie den Zündkerzenstecker (Abb.12/Pos.
23) mit einer Drehbewegung ab.
Entfernen Sie die Zündkerze mit dem
beiliegendem Zündkerzenschlüssel.
Der Zusammenbau erfolgt in umgekehrter
Reihenfolge.
7.2.7 Reparatur
Nach Reparatur oder Wartung vergewissern, ob alle
sicherheitstechnischen Teile angebracht und in
einwandfreiem Zustand sind.
Verletzungsgefährdende Teile von anderen
Personen und Kindern unzugänglich aufbewahren.

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