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Grenzkontakte; Einstellen Der Sollwertzeiger - PKP PMR02 Bedienungsanleitung

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6 Grenzkontakte

6.1 Magnetspringkontakt
Der elektrische Anschluß darf nur durch qualifiziertes Personal erfolgen. Die Belegung der
Anschlüsse und die Schaltfunktionen sind auf dem Typenschild am Gerät angegeben und die
Anschlußklemmen (1. . . 6) sowie die Erdungsklemme sind entsprechend gekennzeichnet.
Die vorgesehenen Netzanschlußleitungen müssen für die größte Stromaufnahme des Gerätes
bemessen sein und IEC 227 oder IEC 245 entsprechen.
Die entsprechenden elektrischen Daten sind dem technischen Anhang zu entnehmen.
Beachten Sie unbedingt bei Montage, Inbetriebnahme und Betrieb dieser
Achtung:
Geräte die entsprechenden nationalen Sicherheitsvorschriften (z. B. VDE
0100). Alle Arbeiten dürfen nur im spannungslosen Zustand erfolgen. Bei
Nichtbeachten der entsprechenden Vorschriften können schwere
Körperverletzungen und/oder Sachschäden auftreten. Nur entsprechend
qualifiziertes Personal darf an diesen Geräten arbeiten.

6.2 Einstellen der Sollwertzeiger

Das Einstellen der Sollwerte erfolgt über die mitgelieferten Verstellschlüssel von der
Sichtscheibe aus. Die Sollwertzeiger der Grenzwertschalter sind im gesamten
Skalenbereich frei einstellbar. Aus Gründen der Schaltergenauigkeit, der Schaltsicherheit
und der Lebensdauer der mechanischen Meßsysteme sollten die Schaltpunkte jedoch nicht in
die Bereiche 0 bis 10% und 90 bis 100% der jeweiligen Meßspanne gelegt werden.
6.3 Induktivkontakt
Das Einstellen der Sollwerte erfolgt über das Verstellschloss in der Sichtscheibe mit Hilfe
des Verstellschlüssels (gehört zum Lieferumfang)
Die Belegung der Anschlüsse und die Schaltfunktionen sind auf dem Typenschild am Gehäuse
angegeben.
Die Sollwertzeiger der Grenzwertschalter sind im gesamten Skalenbereich frei einstellbar.
Aus Gründen der Schaltgenauigkeit und der Lebensdauer der mechanischen Messsysteme
sollen die Schaltpunkte zwischen 10 % und 90 % der Messspanne liegen.
Die entsprechend elektrischen Daten sind dem technischen Anhang zu entnehmen.
PMR02_~1.SAM
17.03.05
Seite 4

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