im Sinne der EG-Richtlinie 2006/42/EG „Maschinen-Richtlinie"
Hiermit erklären wir, dass die nachfolgend bezeichnete Maschine aufgrund ihrer
Konzipierung und Bauart sowie in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung
den einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der
EG-Richtlinie entspricht. Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung der
Maschine verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Bezeichnung der Maschine:
Maschinentyp:
Maschinen-Nr.:
Einschlägige EG-Richtlinien:
Angewandte
harmonisierte Normen,
insbesondere:
Angewandte
nationale Normen und technische
Spezifikationen, insbesondere:
06.01.2010
Brandschutztechnik Müller GmbH
Kasseler Str. 37-39
D-34289 Zierenberg
EG-Konformitätserklärung
Compact
Pulversaugmaschine
EG-Richtlinie 2006/42/EG „Maschinen-Richtlinie"
EG-Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EG)
EG-Richtlinie Elektromagnetische Verträglichkeit
(2004/108/EG)
EN 292-1 und EN 292-2; EN 60 204-1,
EN 60 309-1
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Herbert Müller, Geschäftsführer
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