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Akku-Entsorgung; Informationspflicht Gemäß Batterieverordnung (Battv); Akku Ausbauen - Becker MAP PILOT Bedienungsanleitung

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Akku-Entsorgung

Informationspflicht gemäß Batterieverordnung (BattV)
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Der Verbraucher ist dazu verpflichtet, verbrauchte Batterien und Akkus zurück-
zugeben. Lassen Sie diese bitte nur über den Fachhandel oder durch Batteriesammelstellen entsorgen. Hier leisten Sie einen konkreten
Beitrag zum Umweltschutz.
Seit 1998 verpflichtet die Deutsche Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich
über den Handel oder speziell dafür eingerichtete Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel und Hersteller
sind verpflichtet, diese Batterien und Akkus unentgeltlich zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll
zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht). Falls Sie Ihre Batterien und Akkus bei uns zurückgeben möchten, schicken Sie diese
bitte ausreichend frankiert an die folgende Adresse:
Fa.
Harman/Becker Automotive Systems GmbH
- Batterieverwertung -
Becker-Göring-Str. 16
D- 76307 Karlsbad- Ittersbach
Der verbaute Lithium-Ionen Akku des Becker® MAP PILOT ist mit dem nebenstehenden
Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und der Art des verwendeten Ak-
kus gekennzeichnet.

Akku ausbauen

Bevor Sie Ihr ausgedientes Gerät zur Entsorgung geben, muss der Akku aus dem Gerät entfernt werden.
Hinweis:
Sie sollten den Akku nur ausbauen, wenn Ihr Gerät ausgedient hat und zur Entsorgung geben werden soll.
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