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Akku-Entsorgung; Informationspflicht Gemäß Batterieverordnung (Battv); Akku Ausbauen - Becker ctive.5 CE Bedienungsanleitung

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MERKBLATT

Akku-Entsorgung

Informationspflicht gemäß Batterieverordnung (BattV)
Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Der Verbraucher ist dazu verpflichtet, verbrauchte Batterien und Akkus zu-
rückzugeben. Lassen Sie diese bitte nur über den Fachhandel oder durch Batteriesammelstellen entsorgen. Hier leisten Sie einen
konkreten Beitrag zum Umweltschutz.
Seit 1998 verpflichtet die Deutsche Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger, verbrauchte Batterien und Akkus aus-
schließlich über den Handel oder speziell dafür eingerichtete Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche Rückgabepflicht). Handel
und Hersteller sind verpflichtet, diese Batterien und Akkus unentgeltlich zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten
oder als Sondermüll zu beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht).
Der verbaute Lithium-Ionen Akku des Navigationsgeräts ist mit dem nebenstehenden
Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und der Art des verwendeten
Akkus gekennzeichnet.

Akku ausbauen

Bevor Sie Ihr ausgedientes Gerät zur Entsorgung geben, muss der Akku aus dem Gerät entfernt werden.
Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass bei der hier beschriebenen Ausbauanleitung für den Akku Ihr Gerät eventuell zerstört wird.
Sie sollten den Akku nur ausbauen, wenn Ihr Gerät ausgedient hat und zur Entsorgung geben werden soll.
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Li-Ion

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