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Ausrüstung Des Zugfahrzeugs; Caravan Beladen - KNAUS SPORT Bedienungsanleitung

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Vor der FAhrt
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4.3
Ausrüstung des Zugfahrzeugs
Das Verbindungsstück zwischen dem Zugfahrzeug und dem Caravan ist die Anhängerkupplung. Die Anhängerkupplung
muss vom TÜV (Deutschland: Technischer Überwachungs-Verein) geprüft und abgenommen werden.
ACHTUNG!
Die TÜV-Abnahme muss in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein, oder die Anbaubescheinigung ist
mitzuführen!
HINWEIS!
Die TÜV-Abnahme muss stets in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein, da sonst die Betriebs-
erlaubnis und der Versicherungsschutz für das Zugfahrzeug und den Caravan erlischt. Dies gilt auch für
Solofahrten des Zugfahrzeugs.
4.4

Caravan beladen

Die höchstmögliche Zuladung des Caravans ergibt sich aus der Differenz zwischen zulässigem Gesamtgewicht und Leerge-
wicht. Weitere Einzelheiten zur Berechnung der Zuladung des Caravans sind dem Abschnitt „22.2 Zuladung" zu entnehmen.
) Darauf achten, dass die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschritten wird.
) Beim Beladen des Caravans die schweren Gegenstände (z. B. Geschirr, Besteck) im Bereich der Achse verstauen.
) Leichte Gegenstände (z. B. Wäsche) oben in den Staukästen und in den Sitzkästen verstauen.
) Die Gegenstände gleichmäßig links und rechts der Achse verteilen. Eine ungleichmäßige Beladung führt zu einer
Verschlechterung der Fahreigenschaften des Gespanns!
) Der Caravan ist so zu beladen, dass die Zugdeichsel am Kupplungskopf mit einer ausreichenden Stützlast nach un-
ten gedrückt wird. Die korrekte Einstellung der Stützlast ist dem Abschnitt „4.5 Stützlast" zu entnehmen.
) Beim Betreten des Fahrzeugdachs, eine Punktbelastung (z. B. Hinknien) vermeiden!
) Das Fahrzeugdach nur auf den waagerechten Bereichen begehen!
GEFAHR!
Rutschgefahr und Absturzgefahr!
Unvorsichtiges Betreten eines nassen oder vereisten Fahrzeugdachs kann zu einem Absturz führen!
) Das nasse oder vereiste Fahrzeugdach nur bei Notwendigkeit und mit Vorsicht betreten!
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109-0004-05DE - 18/09

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