2.5. Anbringungshöhe und Position der Konsolen:
Montagehöhe: Es bestehen Quetsch- und Scherbereiche an der Markise, z.B. zwischen Fallprofil
!
und Gehäuse, an den Gelenkarmen sowie an sich begegnenden Profilen.
Zum Schutz von Personen muss die Montagehöhe mindestens 2,50m betragen.
Bei einer situationsbedingten Unterschreitung der Mindesthöhe darf die Markise nur manuell
oder durch einen Tastschalter mit Sicht auf die sich bewegenden Teile betätigt werden.
Bestimmung der Montagehöhe bei Wandmontage:
Die Montagehöhe wird in Abhängigkeit von
Ausfall und Markisenneigung festgelegt.
Zur Orientierung dient nebenstehende Abbildung.
Eine ausreichende Durchgangshöhe ist einzuhalten.
Die Markise ist als Regenschutz begrenzt einsetzbar.
!
In diesem Fall beträgt die Mindestneigung 14°.
Die Einschränkungen in der Benutzung sind in der
Bedienungsanleitung definiert.
Position der Konsolen:
Die Basisteile dürfen die Konsolen seitlich nicht
!
überragen, d.h. die Konsolen müssen die Befesti-
gungselemente der Markise vollständig umfassen.
Die Nichtbeachtung kann zu Beschädigungen, Fehl-
funktionen und zum Absturz der Markise führen.
Mindestabstand zur Wand bei Leibungsmontage