1.2.7
Persönliche Schutzausrüstung
Können an der Armatur Betriebsstörungen oder Fehlfunktionen
auftreten (z. B. Gefährdung durch Stoffe, mit welchen die
Armatur beaufschlagt ist), so muss die gefährdete Person
– falls erforderlich oder durch Vorschriften vorgeschrieben –
geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen um Gefahren
abzuwenden, welche durch den druckbeaufschlagten Hydranten
(16 bar) entstehen können.
1.2.8
Abbildung und Erklärung der
Gefahrensymbole der Armatur
Die entsprechenden Piktogramme und Erklärungen sind
in dieser Betriebsanleitung und/oder der Gefahrenanalyse
enthalten.
1.2.9
Sicherheitsmaßnahmen im normalen
Betrieb
Beim Einsatz der Armatur sind die anerkannten Regeln der
Technik einzuhalten:
- Europäische Normen
Normen, DVGW-Merk- und Arbeitsblätter, VDI-Richtlinien,
VDMA-Einheitsblätter, usw. Für Bereiche, die beaufsichtigt
werden müssen, sind die entsprechenden Gesetze und
Vorschriften zu beachten, z.B. Handelsrechtliche Vorschriften,
Unfallverhütungsbestimmungen,
Vorschriften
für
Gasleitungen
Verordnungen für brennbare Flüssigkeiten sowie Anleitungen
für technische Regelwerke etc.
- Bundes-Immisionsgesetz(4.BlmSchV), technische Vorschriften
zum Schutz vor Lärm (TA Lärm) gemäß DIN 45 635, Entsorgung
von Arbeitsmedien gemäß Richtlinie des Rates 75/439/EWG,
- Verordnung
über
Genehmigungspflicht
wassergefährdender Stoffe in die Sammelkanalisation (VSG),
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
- Länderspezifische Unfallverhütungsvorschriften,
- Sicherheitsregeln für Hydraulikschlauchleitungen ZH 1/74 der
HVBG,
- Europäische Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG,
- DVGW-Arbeitsblatt W331.
1.2.10 Gefahren durch elektrische Energie
Eine potenzielle Gefahr kann entstehen, wenn die Armatur in der
Nähe der Stromversorgung installiert wird.
GEFAHR
Arbeiten an elektrischen Installatio-
nen sollten nur von ausgebildeten
Elektrikern und nur bei ausgeschal-
teter Spannung durchgeführt werden.
Gefahr durch elektrische Hochspan-
nung!
und geltende Vorschriften: DIN-
Dampfkesselverordnung,
unter
hohem
zum
Die technischen Daten und Leistungen können je nach technischer
Entwicklung ohne vorherige Mitteilung geändert werden.
1.2.11 Besondere Gefahrenstellen
Von der vorschriftsmäßig eingebauten Armatur geht unmittelbar
keine Gefahr aus.
Auftretende Vibrationen können Schäden an Dichtungen
und
Schraubverbindungen
Betriebsmittel austreten! Je nach Betriebsmedium kann durch
elektrischen Kontakt, offenes Licht oder Rauchen, Feuer- oder
Explosionsgefahr bestehen! Weiterhin besteht die Gefahr der
Vergiftung (durch Einatmen, Lebensgefahr!), der Verätzung
oder
des Verbrühens. Biologische oder mikrobiologische
Gefährdungen. können ebenfalls auftreten.
1.2.12 Sicherheitsanweisungen für die Wartung,
Instandhaltung und Störungsbeseitigung
Druck,
1.2.13 Bauliche Veränderungen an der Armatur
Jegliche
konstruktive/bauseitige
Zustimmung des Herstellers, bei Nichtbeachtung entfällt die
Garantiezusage.
Einleiten
1.2.14 Reinigung der Armatur
Entsorgung der Betriebs-,
Schmiermedien (Umweltschutz)
Die Reinigung der Armatur kann mittels Wasser und Seifenlauge
bei einer max. Temperatur von 40°C erfolgen!
Halten Sie bei der Verwendung von Hochdruckreinigungsgeräten
mit 100 bar einen Mindestabstand von 30 cm zwischen der Düse
und der zu reinigenden Oberfläche ein.
Die Entsorgung der Betriebs- und Schmiermedien ist der
Betriebsanleitung der verwendeten Materialien zu entnehmen.
1.2.15 Lärmpegel an der Armatur
Ein unzumutbarer Lärmpegel entsteht an der Armatur nur dann,
wenn die vorgegebenen Betriebsverhältnisse außer Kontrolle
geraten sind (Kavitation oder Druckstoß).
verursachen,
WARNUNG
Vor der Durchführung von Arbeiten
am Hydranten ist die Revisions-
armatur zu schließen und der Lei-
tungsabschnitt drucklos zu machen.
Änderung
IOM_RGV20191216A_INFINITY PE_DE
dadurch
kann
bedarf
der
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