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Gerätelieferung; Transportschäden; Versand - Zehntner ZOL 1150 Bedienungsanleitung

Online-glanzmessgerät
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Gerätelieferung
3.1 Transportschäden
Am Bestimmungsort das Gerät aus der Verpackung nehmen und umgehend auf
eventuelle Transportschäden hin überprüfen. Bei Anlieferung der Ware durch einen
Spediteur muss vor der Unterzeichnung eines Empfangsdokumentes eine Kontrolle
der Sendung auf äusserlich sichtbare Schäden erfolgen. Ist diese in Ordnung dann
kann das Empfangsdokument ohne Vorbehalt unterschrieben werden. Ist die
Verpackung jedoch sichtbar beschädigt, muss unbedingt ein Vorbehalt auf dem
Empfangsdokument vom Fahrer unterschrieben lassen werden und der
Frachtführer unverzüglich schriftlich haftbar gehalten werden.
Wird beim Auspacken der Sendung eine Beschädigung des Inhaltes festgestellt,
muss der Spediteur unverzüglich haftbar gehalten werden und zwar mit dem
Vermerk: „Beim Auspacken wurde festgestellt, dass .... etc." Diese grobe
Kontrolle der Ware respektive eine Haftbarhaltung gegenüber dem Spediteur
müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Bitte beachten, dass
diese Frist auch kürzer sein kann. Es empfiehlt sich diese Frist bei Erhalt der Ware
zu prüfen.
Einen Transportschaden auch unverzüglich Ihrem autorisierten Zehntner-Händler
oder direkt der Zehntner GmbH Testing Instruments melden.

3.2 Versand

Falls das Gerät zu einem späteren Zeitpunkt wieder versendet werden soll, auf
sorgfältige Verpackung achten. Das Gerät möglichst in Originalverpackung senden.
Auf zusätzliches Polstern mit geeignetem Füllmaterial achten, um das Gerät vor
Stössen während des Transports zu schützen.
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