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Sicherheitsinformation; Verwendete Symbole; Sicherheitshinweise - Zehntner ZOL 1150 Bedienungsanleitung

Online-glanzmessgerät
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Sicherheitsinformation

2.1 Verwendete Symbole

Dieser Hinweis kennzeichnet zu beachtende Anweisungen, damit Richtlinien,
Vorschriften, Hinweise und der richtige Ablauf der Arbeiten eingehalten
sowie eine Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes verhindert werden.
Dieser Hinweis ist an allen Stellen in dieser Bedienungsanleitung zu finden,
an denen vor Gefahren gewarnt wird, die bei unsachgemässer Handhabung
des Gerätes für Leib und Leben von Personen bestehen. Diese Hinweise
beachten und sich in diesen Fällen besonders vorsichtig verhalten. Alle
Sicherheitshinweise auch an andere Benutzer weitergeben. Neben den
Hinweisen in dieser Bedienungsanleitung müssen die allgemeingültigen
Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften berücksichtigt werden.

2.2 Sicherheitshinweise

Es ist untersagt, das Gehäuse des ZOL 1150 zu öffnen! Bei
Zuwiderhandlung verfallen sämtliche Garantie- und Haftungsansprüche an
die Zehntner GmbH Testing Instruments.
Das ZOL 1150 Glanzmessgerät ist nach dem Stand der Technik gebaut und
ist betriebssicher. Von diesem Gerät können aber Gefahren ausgehen, wenn
es unsachgemäss oder zu nicht bestimmungsgemässem Gebrauch
eingesetzt wird.
Jede Person, die mit dem ZOL 1150 arbeitet oder das ZOL 1150 wartet, muss
die komplette Bedienungsanleitung und besonders die Sicherheitshinweise
gelesen und verstanden haben.
Das ZOL 1150 ist ausschliesslich zum kontaktlosen Ermitteln sämtlicher
Glanzgrade von matt bis hochglänzend bis zu 2000 GU vorgesehen. Jeder
darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäss. Für
hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür
trägt allein der Benutzer.
Jede Arbeitsweise, die die Sicherheit beim Arbeiten mit dem ZOL 1150
beeinträchtigt, ist zu unterlassen. Insbesondere das Ermitteln sämtlicher
Glanzgrade darf nur in der in dieser Bedienungsanleitung beschriebenen
Weise durchgeführt werden.
Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen am ZOL 1150 sind nicht
gestattet.
Nicht genehmigter Nachbau ist untersagt.
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