6 Abstände
a/ Mindestabstände zu ungeschützten brennbaren Gegenständen
Brennbare
Gegenstände
b/ Empfohlene Mindestmontagehöhe
Mindesthöhe
BESONDERHEITEN :
Bei der Montage der Strahler über einem Kran muss ggf. zum Schutz des Motors und der elektrischen
1)
Teile des Krans eine Abdeckung auf dem Kran montiert werden.
Die Anordnung der Strahler über Maschinen oder Regalen, die die Ausbreitung der Strahlung in den
2)
Aufenthaltsbereich stark behindern, ist zu vermeiden.
Die Strahler sind nicht direkt über Hebebühnen (z.B. in Kfz-Werkstätten) anzuordnen, um Schäden an
3)
Karosserie oder Aufbauten der Fahrzeuge zu vermeiden.
In Werkstätten mit Montagegruben oder ähnliche baulichen Gegebenheiten kann in diesen Zonen nicht
4)
der gleiche Komfort wie im übrigen Raum gewährleistet werden.
Vom Dunkelstrahler müssen zu brennbaren Gegenständen
angegebenen Mindestabstände unbedingt eingehalten werden.
Brennbare
Bei geringeren Abständen zu brennbaren Gegenständen muss das
Gegenstände
Arbeitsblatt G 638 Teil II beachtet werden.
Die Mindesthöhe vom Boden beträgt bei einer Voll Beheizung einer
geschlossenen Halle :
Die Höhen und Befestigungsarten hängen von den baulichen
Gegebenheiten einer Halle ab.
Decken-
Modell
montage
U17plus
3,60 m
Wand-
montage
3,00m
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