7.3.3.7 Mischung
Vermischungen mit anderen biologisch abbaubaren Ölen sind nicht erlaubt.
Die Restmenge an Mineralöl darf 5% der Gesamtfüllmenge nicht überschreiten, vorausgesetzt, dass das Mineralöl für denselben
Gebrauch geeignet ist.
7.3.3.8 Mikrofiltration
Bei der Umstellung an Gebrauchtmaschinen ist das große Schmutzauflösungsvermögen des biologisch abbaubaren Öls zu
berücksichtigen.
Nach einer Umstellung kann es vorkommen, dass in der Hydraulik Ablagerungen aufgelöst werden, die Schäden verursachen
können. In extremen Fällen kann das Waschen der Dichtungssitze Ursache für größere Lecks sein.
Zur Vermeidung von Schäden und Ausschließung einer beeinträchtigenden Wirkung auf die Ölqualität ist es empfehlenswert, die
Hydraulik nach der Umstellung anhand einer Mikrofiltrationsanlage zu filtern.
7.3.3.9 Entsorgung
Weil es sich bei biologisch abbaubarem Öl um einen gesättigten Ester handelt, ist es für eine thermische sowie materielle
Wiederverwertung geeignet.
Es bietet deshalb dieselben Entsorgungs-/Wiederverwertungsmöglichkeiten wie Altöl auf Mineralbasis.
Dieses Öl kann, wenn es die örtliche Gesetzgebung erlaubt, verbrennt werden.
Anstelle der Entsorgung auf der Müllhalde oder Verbrennung wird empfohlen, das Öl zu recyceln.
7.3.3.10 Nachfüllung
Die Ölnachfüllung hat STETS UND NUR mit demselben Produkt zu erfolgen.
Anmerkung: Der Höchstwert der Verunreinigung mit Wasser beträgt 0.1%.
Beim Wechseln oder Nachfüllen dafür sorgen, dass keine Umweltverschmutzung durch das Hydrauliköl
erfolgt.
Betriebs- und Wartungsanleitung - Serie X
S. 55