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3M DBI-SALA Flexiguard M200 Handbuch Seite 18

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;
Bevor Sie die Ausrüstung verwenden, übertragen Sie die Informationen zur Produktidentifikation vom ID-Etikett in das
Inspektions- und Wartungsprotokoll dieses Handbuchs.
;
Die Gegengewichtsbasis kann nur mit dem von 3M hergestellten modularen Klüversystem M200 verwendet werden. Versuchen
Sie nicht, die Gegengewichtsbasis zu verwenden, ohne vorher die Gebrauchsanweisung für das 3M Modulare Klüversystem M200
(5908372) zu lesen.
Systemspezifikationen:
Kompatibilität:
Die in dieser Anleitung behandelten Gegengewichtsbasen sind kompatibel mit dem modularen 3M™ DBI-SALA
Flexiguard™ Klüversystem M200.
Normen:
Konzipiert und geprüft gemäß CEN/TS 16415:2013 (Typ E), EN795:2012 (Typ E), OSHA 1926.502 und OSHA
1910.140.
Traglast:
Siehe 3M™ DBI-SALA® Flexiguard™ Modulares Klüversystem M200 Anleitung 5908372.
Maximale
Alle verbindenden Teilsysteme (HSGs, energieabsorbierende Verbindungsmittel usw.), die mit der
Krafteinwirkung:
Gegengewichtsbasis verwendet werden, müssen die maximale Auffangkraft auf 6 kN (1.350 lbf) begrenzen.
Einzelner Gegengewichtskasten (gefüllt): 2.268 kg
Gewicht:
Gesamtgewicht der Basis (gefüllt): 5.137 kg
Komponentenspezifikationen:
Komponente
Allgemeine Konstruktion
Strukturmaterial
Basis-Finish
8530907 Nivelliersatz
(separat erhältlich)
8530908 Radsatz
(separat erhältlich)
8530777 Hebesatz
(separat erhältlich)
Stützstrukturanforderungen:
1.0
ANWENDUNG
1.1
ZWECK: Die Gegengewichtsbasis ist für den Einsatz als Teil eines Absturzsicherungssystems vorgesehen.
1.2
BESCHREIBUNG: Die Gegengewichtsbasis (Abbildung 1)
3M™ DBI-SALA
Flexiguard™ Modulare Klüversystem M200
®
1.3
NORMEN: Diese Gegengewichtsbasis entspricht der/den vorne auf diesem Handbuch angegebenen nationalen bzw.
regionalen Norm(en). Wenn dieses Produkt außerhalb des ursprünglichen Bestimmungslandes wiederverkauft wird, muss der
Wiederverkäufer diese Anweisungen in der Sprache des Landes zur Verfügung stellen, in dem das Produkt verwendet werden wird.
1.4
AUFSICHT: Die Montage dieser Ausrüstung muss durch eine sachkundige Person überwacht werden.
Ausrüstung muss durch einen Sachkundigen überwacht werden.
1.5
TRAINING: Der Anwender dieser Ausrüstung ist dafür verantwortlich, diese Anweisungen zu verstehen, und muss bezüglich
der richtigen Montage, Verwendung und Wartung dieser Ausrüstung trainiert werden. Der Anwender muss sich der Folgen
einer unsachgemäßen Montage oder Verwendung dieser Ausrüstung bewusst sein. Dieses Anwenderhandbuch ersetzt nicht das
Trainingsprogramm. Regelmäßige Schulungen sind erforderlich, damit eine fachgerechte Verwendung durch den Anwender stets
gewährleistet ist.
1.6
RETTUNGSPLAN: Beim Verwenden dieser Ausrüstung und dem Anschließen der Teilsysteme muss der Arbeitgeber über einen
Rettungsplan und die Mittel zu dessen Durchführung verfügen. Außerdem muss er den Plan Anwendern, zuständigen Fachkräften
und Rettungskräften übermitteln.
mit den nötigen Geräten und Techniken für eine erfolgreiche Rettung auszustatten. Ein regelmäßiges Training ist erforderlich,
damit die Befähigung des Rettungsteams stets gewährleistet ist.
1.7
NACH EINEM ABSTURZ: Wenn das Produkt einer Auffang- oder Aufprallkraft ausgesetzt ist, nehmen Sie das System sofort
außer Betrieb. Markieren Sie das System deutlich mit „NICHT VERWENDEN". Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt 4.
1 Sachkundige Person:
Personen, die über anerkannte Abschlüsse, Zertifikate oder berufliche Positionen verfügen oder aufgrund von umfassenden Kenntnissen,
Schulungen und Erfahrungen nachgewiesen haben, dass Sie in der Lage sind, Probleme im Zusammenhang mit Absturzsicherungssystemen in dem von der OSHA
oder anderen anwendbaren Bundes-, Landes- und örtlichen Vorschriften geforderten Umfang zu lösen.
2 Sachkundiger:
Eine Person, die in der Lage ist, bestehende und vorhersehbare Risiken in der Umgebung oder bei Arbeitsbedingungen zu erkennen, die für
Mitarbeiter gesundheitsgefährdend, gefährlich oder risikoreich sind, und die befugt ist, sofort korrigierende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken und
Gefährdungen zu beseitigen.
3 Autorisierte Person:
Eine Person, die vom Arbeitgeber dazu bestimmt ist, Aufgaben an einem Ort auszuführen, an dem sie einer Absturzgefahr ausgesetzt ist.
4 Retter:
Person oder Personen außer der verunfallten Person, die mithilfe eines technischen Rettungssystems eine Rettung vornehmen.
Tabelle 1 – Spezifikationen
Material
Geschweißter Stahl
A36 Stahl
Pulverbeschichtung, verzinkt
Pulverbeschichteter Stahl
Gewicht: 49 kg
Pulverbeschichteter Stahl, verzinkte Urethan-Räder
Gewicht: 69 kg
Vernickelter Stahl, Sicherungsmasse
Gewicht: 5,4 kg
Die Struktur muss mindestens 6.643 kg plus das Gewicht des M200
Klüverbaums tragen können.
ist so ausgelegt, dass sie mit Beton gefüllt und als Befestigungspunkt für das
verwendet werden kann.
, und Retter
Ein ausgebildetes internes Rettungsteam wird empfohlen. Die Teammitglieder sind
3
4
18
.
2
®
. Die Verwendung dieser
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