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Außerbetriebnahme; Vorübergehende Außerbetriebnahme; Endgültige Außerbetriebnahme; Demontage - Hotmobil HOTWATER MFS 150 Gebrauchsanleitung

Mobile frischwasserstation
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Gebrauchsanleitung HOTWATER MFS 150
Mobile Frischwasserstation
Außerbetriebnahme
8.
8.1. Vorübergehende Außerbetriebnahme
Bleibt die HOTWATER MFS 150 über längere Zeit außer Betrieb und in einem frostgefährdeten Raum, muss die
Stromversorgung unterbrochen und die Anlage vollständig entleert werden.
WARNUNG! Kein Trinkwasser! Trinkwasser in nicht benutzten Anlagenteilen kann unter Um-
ständen keine Trinkwasserqualität mehr aufweisen. Verhindern Sie den Gebrauch, entleeren
Sie die Anlagenteile und führen Sie das Wasser der Entsorgung zu.
8.2. Endgültige Außerbetriebnahme
Wird die HOTWATER MFS 150 endgültig außer Betrieb genommen, ist die Stromversorgung aller betroffenen Anla-
genteile zu unterbrechen und alle betroffenen Leitungen und Anlagenteile vollständig zu entleeren. Die endgültige
Außerbetriebnahme, Demontage und Entsorgung darf nur durch ausgebildetes Fachpersonal ausgeführt werden.

8.3. Demontage

WARNUNG! Verletzungsgefahr!
Gespeicherte Restenergien, kantige Bauteile, Spitzen und Ecken am und im Gerät oder an den
benötigten Werkzeugen können Verletzungen verursachen. Sämtliche Arbeiten bei der De-
montage des Gerätes dürfen deshalb nur von Fachpersonal vorgenommen werden.
Vor Beginn der Demontage:
Angeschlossene Geräte ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
Gesamte Energieversorgung vom Gerät physisch trennen, gespeicherte Restenergien vorschriftsgemäß
entladen.
Betriebs- und Hilfsstoffe sowie restliche Verarbeitungsmaterialien umweltgerecht entfernen.

8.4. Entsorgung

Bauteile und Materialien müssen entsprechend den aktuellen Vorschriften entsorgt werden. Sofern keine Rück-
nahme- oder Entsorgungsvereinbarung getroffen wurde, zerlegte Bestandteile nach sachgerechter Demontage der
Wiederverwertung zuführen:
Metallische Materialreste verschrotten, Plastikelemente zum Kunststoffrecycling geben.
Übrige Komponenten nach Materialbeschaffenheit sortiert entsorgen.
Restmedien fachgerecht entsorgen. Bei der Einleitung von Zusatzstoffen (z. B. Solarflüssigkeit u. ä.) sind
die geltenden Rechtsvorschriften zu beachten.
Elektroschrott, Elektronikkomponenten, Schmier- und andere Hilfsstoffe unterliegen der Son-
dermüllbehandlung und dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben entsorgt werden!
Betriebsstoffe wie Fette, Öle, Konservierungs- und Reinigungsmittel aus dem Gerät sortenrein und umweltgerecht
entfernen. Dabei geeignete und für die betreffenden Betriebsstoffe zugelassene Auffang- und Aufbewahrungsbe-
hälter verwenden. Behälter mit Angaben über Inhalt, Füllstand und Datum eindeutig kennzeichnen und bis zur
endgültigen Entsorgung so lagern, dass eine missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen ist.
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