10 | Sicherheit
2.3 Bedienpersonal
In der Betriebsanleitung werden folgende Qualifikationen für verschiedene Tätigkeitsbereiche
benannt:
•
Unterwiesene Person
Ist durch eine Unterweisung des Betreibers über die ihr übertragenen Aufgaben
und mögliche Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
•
Fachpersonal
Ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie
Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Herstellers in der Lage, die ihm
übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erken-
nen.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang mit den Geräten kann zu erheblichen Personen-
und Sachschäden führen.
Deshalb unbedingt:
»
»
HINWEIS!
Bei Konsum von Alkohol, Medikamenten oder Drogen darf das Gerät nicht
bedient werden!
Besondere Tätigkeiten nur durch die in den jeweiligen Kapiteln dieser
Anleitung benannten Personen durchführen lassen.
Im Zweifel sofort Fachleute hinzuziehen.