5 Installation
5.1 Vorschriften
Folgende Richtlinien und Vorschriften
müssen eingehalten werden:
•
Bestimmungen und Vorschriften
des zuständigen
Elektrizitätsversorgungs-
unternehmens
•
Landesbauordnung
•
Gewerbliche und feuerpolizeiliche
Bestimmungen und Vorschriften
•
EnEG (Gesetz zur Einsparung von
Energie) mit den dazu erlassenen
Verordnungen
•
EnEV (Verordnung über
energiesparenden Wärmeschutz
und energiesparende
Anlagentechnik bei Gebäuden)
•
Feuerverordnung der Länder
•
VDI 2035 (Verhütung von Schäden
durch Korrosion und Steinbildung
in Warmwasserheizungsanlagen
mit Vorlauftemperaturen bis 120
°C), Beuth-Verlag GmbH, Berlin
DIN-Normen, Beuth-Verlag GmbH
Burggrafenstraße 7- 10787 Berlin:
•
DIN EN 12828,
(Sicherheitstechnische Ausrüstung
von Warmwasser-
Heizungsanlagen und
geschlossene, thermostatisch
abgesicherten
Wärmeerzeugungsanlagen mit
Vorlauftemperaturen bis 120 °C)
•
DIN 4807, Teil 2
(Ausdehnungsgefäße)
•
DIN 18160 (Hausschornsteine;
Anforderungen, Planung und
Ausführung)
Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten!
Montage und Bedienungsanleitung Pellet-Spezialheizkessel
DIN 4701 (Regeln für die
•
Berechnung des
Wärmebedarfs von Gebäuden)
•
DIN 4705, Teil 1, 2 und 10
(Berechnung von
Schornsteinabmessungen)
•
Österreich: regionale
Bauordnungen.
5.2 Wichtige Hinweise
•
Vor der Installation des Kessels
Stellungnahme des
Bezirksschornsteinfegers einholen.
•
Aufstellung, abgasseitigen
Anschluss und Inbetriebnahme
nur von einem zugelassenen
Fachbetrieb durchführen lassen.
•
Stromanschluss von einem beim
Elektrizitätsunternehmen
eingetragenen
Installationsunternehmen
vornehmen lassen.
•
Geräteaufbau, -anschluss,
Inbetriebnahme, Einstellung und
Service ausschließlich von
qualifiziertem Personal durchführen
lassen.
•
Sicherheitsabdeckungen von
rotierenden oder
spannungsführenden Teilen nur
nach erfolgter Netztrennung
öffnen.
5.3 Aufstellraum und Einbaumasse
Durch das hohe Gewicht des Heizkessels
ist ein fester, trockener und nicht
brennbarer Untergrund (Beton, Estrich,
Fliesenboden etc.) zwingend erforderlich.
Heizraum und Brennstoff-Lager müssen
den örtlichen Bestimmungen entsprechen
(Brandschutztür, Fenster, ausreichende
Belüftung, erste Löschhilfe, etc.)
CERTUS II
Ausgabe 09/2007
Installation
21