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Ausführen Des Heizraumes - ZWS CERTUS II PK 15 Installationsanleitung

Pellet-spezialheizkessel
Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
4.7 Ausführen des Heizraumes
(für Österreich)
Für die bauliche Ausführung des
Heizraums gelten die Bauordnungen der
Bundesländer und die technischen
Richtlinien für automatische
Holzfeuerungsanlagen
TRVB H118 (1997).
Zwischen Brennstofflager und
Heizraum ist grundsätzlich eine
brandbeständige Trennung (F90)
erforderlich.
Die Lagerung von Brennstoffen in
Heizräumen ist nur bis zu einer
maximalen Menge von 1,5 m3
zulässig.
Gemäß Bauordnung muss die
Heizraumtür mindestens die Maße
80 x 190 cm haben.
Ein Beton- oder Fliesenboden ist
für die Aufstellung des Kessels
erforderlich.
Fenster müssen nicht brennbar
(G30) und nicht offenbar
ausgeführt sein.
Es muss eine ständig offene
Zuluftöffnung ins Freie mit einem
Querschnitt von 5 cm2/kW
(mindestens 400 cm2) vorhanden
sein.
Die Öffnung muss mit einem Gitter
mit einer Maschenweite < 5 mm
verschlossen werden.
Der Heizraum muss frostsicher
sein.
Außerhalb des Vorratsbehälters
dürfen keine brennbaren Stoffe im
Heizraum gelagert werden.
Ein Handfeuerlöscher (6 kg
Füllgewicht, EN 3) muss außerhalb
des Heizraumes neben der
Heizraumtür angebracht werden.
Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten!
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Montage und Bedienungsanleitung Pellet-Spezialheizkessel
Jeder Heizraum muss mit einer fest
installierten elektrischen
Beleuchtung ausgestattet sein. Der
Lichtschalter soll sich außerhalb
des Heizraums befinden.
Zum Abschalten des Kessels muss
ein gekennzeichneter Not-Aus-
Schalter an ungefährdeter Stelle
außerhalb des Heizraumes leicht
zugänglich angebracht werden.
Zwischen Kessel und
Heizraumwänden sollten die
Mindestabstände eingehalten
werden, um Montage und Wartung
zu erleichtern.
Grundsätzlich müssen Errichtung,
Änderung oder Erweiterung einer
Holzfeuerungsanlage bei der
zuständigen Behörde schriftlich
angezeigt werden.
Änderungen der Nutzungsart von
Räumen müssen von der
zuständigen Baubehörde
genehmigt werden (z. B. Nutzung
eines Kellerraums als
Brennstofflager).
CERTUS II
Ausgabe 09/2007

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