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Ausführen Der Abgasanlage - ZWS CERTUS II PK 15 Installationsanleitung

Pellet-spezialheizkessel
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4.8 Ausführen der Abgasanlage
Ein vorschriftsmäßiger, der
Kesselleistung angepasster Kamin
ist Voraussetzung für den
störungsfreien Betrieb der Anlage.
Wir empfehlen, die Tauglichkeit
des Kamins vor der Installation
vom zuständigen
Schornsteinfegermeister prüfen zu
lassen.
Der Kamin muss
feuchteunempfindlich und für feste
Brennstoffe zugelassen sein.
Die lichte Weite des Schornsteins
(lichter Durchmesser bzw. kleinste
Seitenlänge) muss mindestens 130
mm (PK 15) bzw. 150 mm (PK 25)
betragen. In Grenzfällen muss die
Eignung nach DIN 4705
nachgewiesen werden.
Da im unteren Leistungsbereich
Abgastemperaturen
°C entstehen, muss der Kamin
feuchtigkeits-unempfindlich sein
(Wärmedurchlasszahl-
Widerstandsgruppe I, DIN 18160
T1).
Zur optimalen Verbrennung darf
bei steigender
Schornsteineinführung (10° bis
optimal 45°) höchstens ein 90°-
Bogen im Abgasrohr verwendet
werden.
Reduzierungen und zusätzliche
Bögen beeinträchtigen den für den
problemlosen Abzug der Abgase
erforderlichen Unterdruck im Kamin
und sind daher zu vermeiden.
Der Durchmesser des Rauchrohrs
vom Kessel zum Kamin muss mit
dem Rauchrohranschluss am
Kessel übereinstimmen.
Das Rauchrohr soll über die
gesamte Länge mit einer min. 30
mm dicken Wärmedämmung
Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten!
Montage und Bedienungsanleitung Pellet-Spezialheizkessel CERTUS II Ausgabe 09/2007
unter 100
Planungshinweise
versehen und druckdicht
ausgeführt werden.
Die Abgase müssen vom
Schornstein so ins Freie geführt
werden, dass die Niederschläge
dampfförmiger Abgasbestandteile
nicht zu Schäden im Schornstein
führen.
Zur Vermeidung von
Schallübertragungen durch das
Saugzuggebläse sollte ein flexibles
Verbindungsstück in das
Abgasrohr eingebaut werden.
Die Abgasrohre dürfen nie direkt in
den Schornstein eingemauert
werden.
Für die Reinigung des
Rauchrohres müssen gut
zugängliche Putzöffnungen
vorhanden sein.
Innerhalb des Heizraums muss im
Rauchrohr oder im Kamin eine
Verpuffungsklappe
(Explosionsklappe) so eingebaut
werden, dass keine Gefährdung
von Personen entstehen kann
(TRVB-H118).
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