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Ce-Zeichen; Konformitätserklärung; Hinweise Für Die Entsorgung - Aastra OpenPhone 28 Bedienungsanleitung

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Anhang
5.3

CE-Zeichen

Das CE-Zeichen auf dem Produkt bestätigt seine Konformität zu den technischen
Richtlinien zur Benutzersicherheit und elektromagnetischen Verträglichkeit, gültig
zum Zeitpunkt der Zulassung.
5.4
Konformitätserklärung
Das OpenPhone 28 ist konform mit den Anforderungen der EU-Richtlinie
99/5/EC. Die Konformitätserklärungen sind im Internet einzusehen unter
http://www.aastra.de oder http://www.aastra.com.
5.5
Hinweise für die Entsorgung
Zur Vermeidung möglicher Auswirkungen der bei der Entsorgung von Elektro-
und Elektronikgeräten enthaltenen gefährlichen Stoffe auf die Umwelt und die
menschliche Gesundheit wurden die Richtlinien des Europäischen Parlamentes
und des Rates
Richtlinie 2002/96/EG „Elektro- und Elektronik-Altgeräte" und
Richtlinie 2002/95/EG „Beschränkung der Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten"
in allen Ländern der EU national gesetzlich geregelt.
Die Gesetzgebung bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro-
und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung, die stoffliche
Verwertung und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu
beseitigende Abfallmenge zu reduzieren sowie den Eintrag von Schadstoffen aus
Elektro- und Elektronikgeräten in Abfälle zu verringern.
Das von Ihnen erworbene Produkt wurde nach dem heutigen Stand der Technik
umwelt- und recyclingorientiert entwickelt und entspricht damit den Vorgaben
der europäischen Richtlinien.
Das Produkt ist mit dem abgebildeten Symbol gekennzeichnet. Dieses
Symbol verpflichtet den Besitzer des Produktes, bei
Entsorgungswunsch dieses einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung (Sammlung) zuzuführen.
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CE-Zeichen

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