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EOS 46.U XL Montage- Und Gebrauchsanweisung Seite 18

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Bei der Installation von Saunaheizgeräten
ist die DIN VDE 0100 Teil 703 zu beachten!
Diese Norm macht in Ihrer aktuellen Ausgabe,
gültig seit Februar 2006, unter Änderungen Ab-
satz 703.412.05 folgende Aussage; Zitat:
Der zusätzliche Schutz muss für alle Stromkreise
der Sauna durch einen oder mehrere Fehlerstrom-
Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemes-
sungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vor-
gesehen werden, ausgenommen hiervon sind
Saunaheizungen.
Die EN 60335-1 DIN (VDE 0700 Teil 1) :2012-10
besagt unter Abchnitt 13.2 folgendes Zitat:
Der Ableitstrom darf bei Betriebstemperatur
folgende Werte nicht überschreiten:
- bei ortsfesten Wärmegeräten der Schutzklasse I
0,75 mA; oder 0,75 mA je kW Bemessungsaufnah-
me des Gerätes, je nachdem, welcher Wert größer
ist, mit einem Höchstwert von 5 mA.
Sollte jedoch eine Fehlerstrom-Schutzeinrich-
tung (FI-Schalter) eingebaut werden, so ist
darauf zu achten, dass keine weiteren elektri-
schen Verbraucher über diesen FI-Schalter ab-
gesichert werden.
Nach dem heutigen Stand der Technik ist es
nicht sinnvoll, dampfdichte Rohrheizkörper für
Saunaöfen einzusetzen. Es kann vorkommen,
dass die Magnesiumoxidfüllung der Heizkör-
per durch den dampfdiffusen Silikonverschluss
etwas Feuchtigkeit aus der Umgebungsluft
zieht, welches in wenigen Fällen zum Auslösen
des FI - Schutzschalters führen kann. Dies ist
ein Physikalischer Vorgang und kein Fehler des
Herstellers.
In diesem Fall muss der Ofen von einem Fach-
mann unter Aufsicht aufgeheizt werden, wobei
die Funktion des FI-Schalters umgangen wird.
Nachdem die Feuchte nach ca. 10 min. aus den
Heizstäben entwichen ist, kann der FI-Schalter
wieder in den Stromkreis einbezogen werden!
Ist der Saunaofen über längere Zeit nicht be-
nutzt worden, so empfehlen wir ein Aufheizen
ca. alle 6 Wochen, damit sich die Heizstäbe
nicht mit Feuchte anreichern können.
Sollte also bei Inbetriebnahme der FI-Schalter
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auslösen, muss die elektrische Installation
nochmals überprüft werden.
Für den ordnungsgemäßen Anschluss der Heiz-
geräte ist der Elektroinstallateur verantwortlich
und somit ist eine Haftung durch den Hersteller
ausgeschlossen!
D

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