SG(AG) 300
10. Entsorgung
10.1
Verpackungsmaterial
Das Verpackungsmaterial ist nach recyclingfähigen Bestandteilen zu sortieren und gemäß den gel-
tenden Umweltvorschriften des jeweiligen Landes (in Deutschland nach dem Kreislaufwirtschafts-
gesetz KrWG ab dem 01.06.2012, international der EU-Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtli-
nie AbfRRL ab dem 12.12.2008) der Wiederverwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen.
10.2
Bauteile des Antriebs
Die Steuerung SG(AG) 300 enthält Elektronikbauteile, Kabel, Metalle, Kunststoffe usw. Die Steue-
rung SG(AG) 300 ist gemäß den geltenden Umweltvorschriften des jeweiligen Landes zu entsor-
gen.
Die Entsorgung des Produkts unterliegt in Deutschland dem Elektro-G, international der EU-
Richtlinie 2012/19/EU (WEEE) oder den jeweiligen nationalen Gesetzgebungen.
Die Steuerung SG(AG) 300 darf nicht in den Hausmüll gelangen!
10.3
Batterien
Die Entsorgung der wieder aufladbaren Batterie (Akku) unterliegt in der EU der Batterierichtlinie
2006/66/EG, in Deutschland dem Batteriegesetz (BattG) vom 25.6.2009, international den jeweili-
gen nationalen Gesetzgebungen.
Der Akku (AG 300) darf nicht in den Hausmüll gelangen!
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Entsorgung
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