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Strassenverkehrsgesetz - Diavelo E225C Betriebsanleitung

E-bike
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Die Strassenverkehrsverordnung verlangt u.a. folgen-
de Ausrüstung:
1. Wenn Sie in der Dämmerung oder in der Nacht fahren,
muss das Bike vorne ein weisses und hinten ein rotes Licht
haben. Die Lichter dürfen nicht blinken. Die Lichter müssen
am Bike befestigt sein, sie dürfen nicht am Körper getragen
werden. Sie dürfen bei Nichtgebrauch vom Bike entfernt
werden. Die Lichter benötigen keine Typenprüfung.
2. Jedes Bike muss vorne, hinten und an den Pedalen mit Re-
flektoren ausgerüstet sein, weitere Reflektoren z.B. in den
Rädern sind zulässig.
3. Jedes Bike muss mit einer Glocke ausgerüstet sein.
4. Mit einem geeigneten Kindersitz dürfen Kinder bis 7 Jahre
transportiert werden.
5. Die Zuladung darf maximal 22kg sein.

STRASSENVERKEHRSGESETZ

6. Eine Diebstahlsicherung ist ebenfalls vorgeschrieben.
7. Ab 1.1.2012 braucht es keine Versicherungsvignette mehr
am Bike.
8. Der Fahrer benötigt jedoch eine persönliche Haftpflichtver-
sicherung. Prüfen Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft ob
Ihre Versicherung von Ihnen verursachte Schäden abdeckt.
9. Da bei einem Diebstahl das Bike nicht mehr über die Vig-
nette identifiziert werden kann, empfehlen wir eine Etikette
mit Name und Adresse am Bike anzubringen.
10. Radfahrer müssen alle Verkehrsregeln einhalten.
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