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SCHOTT CG 842 Gebrauchsanleitung Seite 15

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Gefahrloser Betrieb
Pflichten des
Betreibers
Ist anzunehmen, daß ein gefahrloser Betrieb nicht mehr
möglich ist, das Meßgerät außer Betrieb setzen und gegen
unbeabsichtigten Betrieb sichern.
Ein gefahrloser Betrieb ist nicht mehr möglich, wenn das
Meßgerät
l
eine Transportbeschädigung aufweist
l
längere Zeit unter ungeeigneten Bedingungen gelagert
wurde
l
sichtbare Beschädigungen aufweist
l
nicht mehr wie in dieser Anleitung beschrieben arbeitet.
Setzen Sie sich in Zweifelsfällen mit dem Lieferanten des
Gerätes in Verbindung.
Der Betreiber des Meßgerätes muß sicherstellen, daß beim
Umgang mit gefährlichen Stoffen folgende Gesetze und
Richtlinien eingehalten werden:
l
EG-Richtlinien zum Arbeitsschutz
l
Nationale Gesetze zum Arbeitsschutz
l
Unfallverhütungsvorschriften
l
Sicherheitsdatenblätter der Chemikalien-Hersteller
Sicherheit
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