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Bedingungen Für Den Aufstellraum Und Die Umgebung; Bedingungen Für Die Verbrennungsluftversorgung (Raumluftabhängiger Betrieb); Bedingungen Für Den Brennstoff; Bemerkung - Junkers Suprastar-O serie Installations- Und Wartungsanleitung Für Den Fachmann

Öl-heizkessel
Inhaltsverzeichnis

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2.9.3 Bedingungen für den Aufstellraum und die Umgebung
Betriebsbedingungen
Temperatur im Aufstellraum
relative Luftfeuchte
Staub/Flugsamen
Halogen-Kohlenwasserstoff-Ver-
bindungen
Gebläse, die dem Aufstellraum
Luft entnehmen.
Kleintiere
Brandschutz
Hochwasser
Tab. 6 Aufstellraum und Umgebung
2.9.4 Bedingungen für die Verbrennungsluftversorgung (raumluftabhängiger Betrieb)
Betriebsbedingungen
Zuluftquerschnitt für Verbrennungsluft von
außen (aufgeteilt auf höchstens 2 Öffnungen)
Tab. 7 Verbrennungsluftversorgung (raumluftabhängiger Betrieb)
Landesspezifische Anforderungen für raumluftabhängi-
gen Betrieb beachten!
2.9.5 Bedingungen für den Brennstoff
Betriebsbedingungen
Zulässige Brennstoffe
Verunreinigungen
Tab. 8 Brennstoffe
Suprastar-O KU – 6 720 649 869 (2013/01)
Bemerkungen - Präzisierung der Anforderung
+5 bis +40 °C
max. 90 %
Keine Taupunktbildung oder Feuchtigkeitsniederschlag im Aufstellraum
Während des Betriebes darf kein übermäßiger Staubanfall im Aufstellraum auftreten,
z. B.:
• Baustaub durch stark staubende Baumaßnahmen
Die zugeführte Verbrennungsluft darf keine übermäßige Staub- und Flugsamenbelas-
tung aufweisen, ggf. ist der Zutritt über Luftsiebe zu verhindern, z. B.:
• Luftzufuhr mit Staubbelastung aus der Nähe unbefestigter Straßen und Wege.
• Luftzufuhr mit Staubbelastung aus Produktions- und Verarbeitungsbereichen, z. B.
Steinbrüchen, Bergwerken etc.
• Flugsamen von Korbblütlern
Die Verbrennungsluft muss frei von Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen sein.
• Quelle der Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen ausfindig machen und verschlie-
ßen. Wenn das nicht möglich ist, muss die Verbrennungsluft aus Bereichen herangeführt
werden, die nicht durch Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen verunreinigt sind.
Während des Brennerbetriebes darf keine mechanische Luftfördereinrichtung betrieben
werden, die Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnimmt, z. B.:
• Dunstabzugshaube
• Wäschetrockner
• Lüftungsgeräte
Der Aufstellraum und im Besonderen die Zuluftöffnungen sind gegen das Eindringen von
Kleintieren zu schützen, z. B. durch Luftgitter.
Die Abstände zu brennbaren Baustoffen sind gemäß den örtlichen Vorschriften einzuhal-
ten. Ein Mindestabstand von 40 cm ist grundsätzlich einzuhalten. Brennbare Stoffe und
brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in Kesselnähe gelagert werden.
Bei akuter Hochwassergefahr ist der Heizkessel rechtzeitig vor dem Wassereintritt von der
Brennstoff- und Netzspannungsversorgung zu trennen. Mit Wasser in Berührung gekom-
mene Bauteile, Brennerkomponenten, Regel- und Steuereinrichtungen müssen vor der
Wiederinbetriebnahme erneuert werden.
<50 kW
>50 kW

Bemerkung

2
mind. 150 cm
2
mind. 150 cm
und zusätzlich 2 cm
Bemerkung
Heizkessel mit eingebautem Ölbrenner dürfen nur mit Heizöl EL nach DIN 51603
oder Heizöl ELA Bio10 nach DIN SPEC 51603-6 betrieben werden. Die kinemati-
sche Viskosität des Öls darf max. 6 mm2/s (bei 20 °C) betragen.
Wenn ein qualitativ schlechteres Öl zum Einsatz kommt, ist der Wartungs-/Reini-
gungszyklus entsprechend zu verkürzen.
Technisch frei von Verunreinigungen (wie z. B. Staub, Nebel, Flüssigkeit), d. h.
der dauerhafte Betrieb führt zu keinen Ansammlungen, die Querschnittsveren-
gungen in Armaturen, Sieben und Filtern verursachen.
Angaben zum Produkt
2
je kW, das über 50 kW hinaus geht
9

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