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Garantiebedingungen - maniquick MQPerfect MQ160 Gebrauchsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 31

13. Garantiebedingungen

1.
SANICO Srl haftet für das Nichtvorhandensein von mechanischen
Schäden und Defekten und für die Vollständigkeit des Produktes zum
Zeitpunkt des Verkaufs.
2.
Die Reparaturen dürfen nur in Servicecentern repariert werden, die von
SANICO Srl oder vom Vertragsverteiler des Einkaufslandes entsprech-
end genehmigt sind.
3.
Die Garantiedauer für die Materialien und die Fabrikations- und Funk-
tionsdefekte beträgt 2 Jahre ab Verkaufsdatum vorbehaltlich, dass alle
in den Gebrauchsanleitungen angeführten Angaben vom Käufer befol-
gt werden. Die Garantieverpflichtungen decken nicht die Konsumma-
terialien: Elektrodenschalen. Gummibänder, Verbindungskabeln usw.
4.
Beanstandungen bezüglich des Produktes sind direkt an das autorisi-
erte Servicecenter zu richten. Das Servicecenter ist auf Grund eines
Abkommens mit dem Verkäufer dafür zuständig, die Ursache und die
Art des Defektes zu ermitteln. Das Produkt wird nur dann ersetzt, wenn
es nicht repariert werden kann.
5.
Der Besitzer des Produktes sorgt eigenständig für die Ablieferung und
Rücknahme des Produktes am Ort der Durchführung der Garantierepa-
ratur.
6.
Die für die Garantiereparatur notwendige Zeit hängt vom Ausmass
des Defektes ab.
7.
Die Haftpflicht von SANICO Srl beschränkt sich laut vorliegender
Garantiebedingungen auf den vom Käufer für das Garantieprodukt
gezahlten Betrag.
In folgenden Fällen wird die Produktgarantie nicht angewendet:
Falsch ausgefüllter oder gefälschter Garantieschein; beschädigte
oder entfernte Seriennummer (falls für das spezifische Produkt
vorgesehen);
mangelnde Geschäfts- und Finanzunterlagen (Kassenschein,Waren
begleitschein), welche den Einkauf nachweisen;
vom Käufer oder von einem nicht autorisierten Servicecenter durch-
geführte Öffnung oder Reparatur des Produktes;
Schäden infolge von Nichtbeachtung von Seiten des Käufers der in
der entsprechenden technisch-normativen Dokumentation angege-
benen Vorschriften zur Anwendung, Lagerung und zum Transport
des Produktes, wobei in diesem Fall herausgestellt werden muss,
welche Vorschriften genannter Dokumentation übertreten wurden;

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