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Max GZKR 90 Montageanleitung Seite 31

Linearachsen
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Exh Der Explosionsschutz ist durch Anwendung der Zündschutzart (Schutz durch konstruktive Sicherheit)
gewährleistet
IIB
Die Zahnriemenachsen dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen zum Einsatz kommen, in denen die
Explosionsgefährdung durch Stoffe der Explosionsgruppe IIB (schließt die Explosionsgruppe IIA mit ein)
bedingt ist.
T4
Die Zahnriemenachsen erfüllen die Anforderungen der Temperaturklasse T4.
X
Mit dem X in der Kennzeichnung wird darauf hingewiesen, dass zum sicheren Betreiben der Zahnriemen-
achsen besondere Bedingungen zu beachten sind (siehe auch in der Baumusterprüfbescheinigung unter
[17] und entsprechende Vorgaben in der Benutzerinformation).
Erläuterung:
Bei nicht-elektrischen Geräten oder Komponenten der Kategorie 2 muss das „X" der Ex-Kennzeichnung stehen,
da für diese Geräte bzw. Komponenten keine gesetzliche Pflicht zum Ausstellen einer Baumusterprüfbescheini-
gung besteht, und somit der Anwender nicht zusätzlich zur Nr. hinter der Baumusterprüfbescheinigung auch
hinter bereits mit der Nr. der Baumusterprüfbescheinigung, hinter der üblicherweise das „X" anzuordnen ist, auf
besondere Bedingungen bei der Verwendung des Gerätes bzw. der Komponente hingewiesen wird.
Die Angabe von Ta (zulässiger Umgebungs- bzw. Einsatztemperaturbereich) in der Ex-Kennzeichnung entfällt,
da er demnach RL 2014/34/EU „üblichen" Temperaturbereich von -20 °C bis +40 °C entspricht.
Hinweise zu »Besonderen Bedingungen für die sichere Verwendung in 'explosionsgefährdeten Bereichen'«
Im Folgenden werden sicherheitstechnisch relevante Hinweise gegeben, die bei der Fertigung und der Installa-
tion, dem Betreiben sowie der Wartung der Zahnriemenachsen zu beachten sind:
ó
Die Zahnriemenachsen sind ausschließlich zum Einbau in Linear-Systeme für Positionierungsaufgaben
vorgesehen.
ó
Die Zahnriemenachsen dürfen nur eingesetzt werden, wenn ihre Werkstoffe und Schmierstoffe unter den
jeweiligen Betriebsbedingungen gegen mechanische und / oder chemische Einflüsse bzw. Korrosion so be-
ständig sind, dass der Explosionsschutz nicht aufgehoben wird.
ó
Für die Gewährleistung der Schmierung müssen die eingesetzten Schmierstoffe (Wälzlagerfett und Schmier-
öl für die Führungen) mit den Werkstoffen sowie den in den explosionsgefährdeten Bereichen zu erwarten-
den Gasen und Dämpfen verträglich sein.
ó
Die Antriebe müssen auf die Leistungsparameter des jeweiligen Typs und der Baugröße der Zahnriemenach-
sen abgestimmt sein.
ó
Die Zahnriemenachsen sind so zu montieren und zu betreiben, dass ein Anschlagen oder Anstreifen der
Schlitten sowie der daran / darauf befestigten Teile an anderen Ausrüstungsteilen ausgeschlossen ist.
ó
Die in der Benutzerinformation bezüglich Gewährleistung der Schmierung gegebenen Hinweise sind vom
Betreiber unbedingt einzuhalten.
ó
Die Zahnriemenachsen sind in den Potentialausgleich des kompletten Linear-Systems einzubeziehen.
ó
Zwischen den metallischen Teilen der Zahnriemenachsen müssen elektrisch leitfähige Verbindungen be-
stehen.
ó
Die eingesetzten Zahnriemen müssen elektrostatisch ableitfähig sein (siehe u. a. BGR 132).
ó
Die Zahnriemenachsen dürfen nur in einer Atmosphäre betrieben werden, die frei ist von Fremdkörpern
und größeren Feststoffpartikeln.
technik
schafft
vertrauen
29

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